Ende 1973 beendete die Bundesrepublik die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte. Dieser Schritt verstärkte ungewollt eine Entwicklung, die schon zuvor begonnen hatte. Die Menschen, die als „Gastarbeiter“ nach Deutschland gekommen waren, richteten sich auf Dauer hier ein. Die deutsche Politik reagierte widersprüchlich. Bis zu einer Weiterentwicklung des Ausländerrechts sollten noch zweieinhalb Jahrzehnte vergehen.