Was die Nazis hassten
Das Kunstmuseum Basel dokumentiert seine Ankäufe „entarteter“ Kunst in einer großartigen Ausstellung. „Zerrissene Moderne“ blickt dabei weit über den Tellerrand hinaus.
1943 kaufte Hildebrand Gurlitt für Hitlers „Führermuseum“ ein barockes Gemälde der „Bergpredigt“. Wem gehörte es davor? In München kommt ein Werk mit unklarer Provenienz zur Auktion – und wirft Fragen auf.
Das Kunstmuseum Basel dokumentiert seine Ankäufe „entarteter“ Kunst in einer großartigen Ausstellung. „Zerrissene Moderne“ blickt dabei weit über den Tellerrand hinaus.
„Angabe der Person“ heißt Elfriede Jelineks neues, autobiografisches Buch. Es beginnt mit einer Steuerfahndung – und läuft auf eine Machtdemonstration hinaus: durch Sprache.
Die Erforschung des Nachlasses von Cornelius Gurlitt läuft aus. An ihrem Anfang stand ein staatlicher Fehler. An ihrem Ende steht ein umfassender Kulturwandel.
Das Kunstmuseum Bern verkauft das Landschaftsgemälde „Stürmische See“ von 1873. Ein Gespräch mit Marcel Brülhart, Vorstandsmitglied der Dachstiftung des Museums, über den Umgang mit einem schwierigen Erbe.
„Schicksalsentscheidungen“ – unter diesem Titel zeigt das Israel-Museum den Gemäldeschatz von Cornelius Gurlitt. Der Zugriff der Schau unterscheidet sich deutlich von dem der bisherigen Stationen.
Sieben von 1500 Werken aus der Sammlung von Cornelius Gurlitt konnten bislang als NS-Raubkunst bestimmt werden. Eines davon konnte jetzt den Erben seines ursprünglichen Besitzers zurückgegeben werden.
Auch zwanzig Jahre nach der Washingtoner Erklärung zur Rückgabe von Raubkunst aus jüdischem Besitz ist kein Ende der Wiedergutmachung abzusehen. Eine Konferenz in Berlin skizzierte, was noch zu tun bleibt.
Gerechtigkeit kraft Autorität? Hans-Jürgen Papier spricht in Bonn über die Beratende Kommission zum NS-Raubgut. Und muss erklären, warum sie in fünfzehn Jahren gerade einmal fünfzehn Verfahren zum Abschluss gebracht hat.
Raus aus dem Versteck, rein ins Museum: Nina Zimmer, Direktorin des Kunstmuseums Bern, erklärt, warum Paul Cézannes Gemälde „La Montagne Sainte-Victoire“ von diesem Mittwoch an gezeigt wird.
Das teuerste Werk aus dem Nachlass von Cornelius Gurlitt ist von heute an im Kunstmuseum Bern zu sehen. Doch es gibt eine Sonderregelung – zugunsten von Cézannes Heimatstadt.
Hierher sollten nur die Bilder kommen, von denen sicher gesagt werden kann, dass es sich nicht um NS-Raubkunst handle: Das Kunstmuseum Bern zeigt aus dem Gurlitt-Erbe nur drei Gemälde – und 150 Arbeiten auf Papier.
Hinter der Zusammenstellung der Sammlung erscheint das monströse Ausmaß des unter Hitlers Regime systematisch betriebenen Kunstraubs: Die Ausstellung in Bonn zeigt die Spuren des Händlers Hildebrand Gurlitt.
In Bern und Bonn eröffnet die Ausstellung „Bestandsaufnahme Gurlitt“. Doch was bedeutet so eine Erbschaft wie die von Raubkunstfällen belastete Sammlung, wenn sie von einem Skandal begleitet wird?
Die Documenta ist heimgekehrt. Nach Kassel. Vor allem aber will sie auf der richtigen Seite der Geschichte stehen. Bleibt die Frage: Wo steht dann die Kunst?
Am 31. Mai und 1. Juni kommen bei Karl & Faber in München Moderne und Gegenwartskunst unter den Hammer. Eine Vorschau
Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt vermachte seine umstrittene Sammlung dem Kunstmuseum Bern. Ein langwieriger Rechtsstreit verhinderte aber, dass die Bilder in die Schweiz gehen – bis jetzt.
Bauherren und Architekten im Würgegriff des Bebauungsplans: Warum nur ist uns die Fähigkeit abhandengekommen, schöne und bewohnbare Städte zu bauen? Ein Denkanstoß.
Warum das Kunstmuseum Bern das Erbe von Cornelius Gurlitt angenommen hat: Marcel Brülhart, Vizepräsident der Dachstiftung des Hauses, spricht über Drohungen, den Rechtsstreit mit der Familie und Fehler, die die Schweiz jetzt nicht machen darf.
Was geschieht mit den Kunstwerken aus dem Nachlass des verstorbenen Cornelius Gurlitts? Das letzte Wort liegt beim Oberlandesgericht. Und bei den Erben.
Gut neunhundert Werke aus der Gurlitt-Villa stehen unter Raubkunstverdacht. Die Taskforce klärte nun die Herkunft – bei ganzen 13 Werken.
An diesem Donnerstag präsentiert die Taskforce Schwabinger Kunstfund ihre Ergebnisse. Für Cornelius Gurlitt kommen sie zu spät. Vieles spricht dafür, dass der Kunstsammler ein heillos überfordertes Bauernopfer von Justiz und Politik war.
Erst ging es um die Frage, welche Werke aus der Sammlung Cornelius Gurlitts Raubkunst sind, dann darum, ob der im Vorjahr gestorbene Sammler die restlichen dem Kunstmuseum Bern vererben konnte. Jetzt gibt es ein neues Gutachten über seine Zurechnungsfähigkeit.
In Berlin treffen sich die Gegner des geplanten Kulturgutschutzgesetzes, das gerade das Kabinett passiert hat. Im Zentrum des Streits stehen zwei unvereinbare Vorstellungen davon, wem Kunst gehören soll.
Die Sammlung von Cornelius Gurlitt enthält wohl viel weniger Raubkunst als gedacht. Ingeborg Berggreen-Merkel leitet die Taskforce im Fall Gurlitt. Die Juristin verteidigt sich gegen anonyme Kritiker – und die Erwartungen der Öffentlichkeit.
Viele Juden verkauften ihre Kunstsammlungen auf der Flucht aus dem NS-Staat. In der Schweiz gilt das bis heute nicht als „verfolgungsbedingter Verlust“. Die Nachlassregelung im Fall Gurlitt erfordert eine neue Debatte.
Das erste Werk aus der Sammlung Gurlitt wurde bei Sotheby’s zum Rekordpreis versteigert. Max Liebermanns „Zwei Reiter am Strand“ war vorher an den rechtmäßigen Besitzer restituiert worden.
Vor mehr als sieben Jahrzehnten wurde Max Liebermanns Gemälde „Zwei Reiter am Strand“ gestohlen, jetzt aus der Sammlung Gurlitt restituiert. Bei einer Begegnung erzählt der greise Erbe, was er mit dem Bild verbindet – und warum er sich von ihm trennt.
Laut Amtsgericht München steht dem Kunstmuseum Bern die Kunstsammlung des verstorbenen Cornelius Gurlitt zu. Hinfällig wird damit der Einwand einer Cousine Gurlitts, die ihn für testierunfähig erklärt hatte.
Die Situation wird komplizierter und scheint mehr als befremdlich: Das erste Werk aus Cornelius Gurlitts Besitz wird restituiert, doch bleiben Rätsel. Wurden tausende Dokumente vorenthalten?
Für alle Beteiligten steht außer Frage, dass die Raubkunst aus Gurlitts Sammlung an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden muss. Aber wann ist es so weit?
Jutta Limbach, die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, will, dass sich die Museen die in der NS-Zeit beschlagnahmte Kunst gegenseitig zurückgeben. Für einen solchen Ringtausch aber ist es längst zu spät.
Wie weit der Schatten der Vergangenheit reicht, zeigt das Strafverfahren gegen Cornelius Gurlitt. Ein Drama in fünf Akten.
Ein Jahr lang zog sich der Fall um den „Schwabinger Kunstfund“. Auf diese Pressekonferenz haben alle gewartet: Nun haben Deutschland und die Schweiz eine Regelung gefunden, die Maßstäbe setzen könnte.
Das Kunstmuseum Bern will die 1500 Bilder aus der umstrittenen Sammlung Gurlitt annehmen. Die unter Raubkunst-Verdacht stehenden Werken sollen aber zunächst in Deutschland bleiben.
Gut ein halbes Jahr nach dem Tod von Cornelius Gurlitt will das Kunstmuseum Bern das heikle Erbe annehmen. Bilder unter Raubkunst-Verdacht sollen in Deutschland bleiben. Und eine Cousine erhebt Erbansprüche.
Gerade hat sich das Berner Kunstmuseum entschieden, die millionenschwere Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt anzunehmen, da meldet Gurlitts Cousine Uta Werner Erbansprüche an.