Angehörige erhebt Anspruch auf Gurlitt-Erbe
Gerade hat sich das Berner Kunstmuseum entschieden, die millionenschwere Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt anzunehmen, da meldet Gurlitts Cousine Uta Werner Erbansprüche an.
Gerade hat sich das Berner Kunstmuseum entschieden, die millionenschwere Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt anzunehmen, da meldet Gurlitts Cousine Uta Werner Erbansprüche an.
Leicht dement, schizoid und wahnhaft: Die Einholung eines Gutachtens zum geistigen Zustand Cornelius Gurlitts bei Abfassung seines Testaments wirft die Frage auf, welches mögliche Vorgehen damit abgesichert werden soll.
Ein neues Gutachten besagt, Cornelius Gurlitt sei zum Zeitpunkt der Testamentaufsetzung nicht mehr zu freien Willensbildung fähig gewesen: Der Streit um die Sammlung Gurlitt eskaliert.
Die Familie Gurlitt wehrt sich gegen Unterstellungen. Raubkunst will sie bedingungslos zurückgeben. Was geschieht nun mit dem Vermächtnis des verstorbenen Kunstsammlers?
Eine Tagung gibt neue Einsichten zum Schwabinger Kunstfund. Das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste“ muss daraus die politischen Konsequenzen ziehen.
Ende der Woche soll endlich eine Stiftung zur Raubkunstaufklärung gegründet werden: Die Regierung gibt Millionen aus für die Forschung. Nur die Erben kommen nicht zu ihrem Recht.
Warum vermachte der Sammler Cornelius Gurlitt seine Bilder dem Berner Kunstmuseum? Eine Ausstellung in Aarau liefert Hinweise. Sie führen zu dem im Nationalsozialismus verfemten Maler Karl Ballmer zurück - und zum Gegenwartskünstler Marc Bauer hin.
Die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ hat herausgefunden, dass das Liebermann-Gemälde aus der Gurlitt-Sammlung Raubkunst ist. Vor einer Rückgabe muss jedoch erst das Erbe Gurlitts geregelt werden.
Bei der Auflösung der Wohnung des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt sind weitere Kunstwerke aufgetaucht - unter anderem Skulpturen von Degas und Rodin.
Ein Raubkunstgemälde, das der Kunsthändler Gurlitt für Hitlers „Führermuseum“ kaufte, ist den Erben eines NS-Kasernenwarts zugesprochen worden. Ein Skandal?
Deutschland und Israel wollen bei der Suche nach NS-Raubkunst zusammenarbeiten. Das wird die Provenienzforschung in beiden Ländern beleben.
In Hamburg wird der Henri-Nannen-Preis verliehen. In mehreren Kategorien erhalten Journalisten die mit 35.000 Euro dotierten Auszeichnungen. Die Veranstalter würdigen auch die Recherchen zu den wichtigen Themen des vergangenen Jahres.
In der Debatte um den Nachlass des verstorbenen Kunsthändlers Cornelius Gurlitt erwägen Verwandte die Anfechtung des Testaments. Der Erbfall droht sich hinzuziehen - zum Schaden der NS-Opfer und ihrer Nachkommen.
Cornelius Gurlitt hat seine Kunstsammlung dem Berner Museum vermacht. Dort scheint man begierig, die Bilder zu nehmen. Doch die Chefin der Taskforce, die prüft, wie viel Raubkunst in Gurlitts Sammlung steckt, hebt den Finger.
Cornelius Gurlitt hat in seinem Testament das Berner Kunstmuseum eingesetzt. Aber hat die Schweiz mit der Sammlung jetzt ein Problem?
Das Kunstmuseum Bern, dem Cornelius Gurlitt seine Bilder vermacht hat, muss zunächst entscheiden, ob es das Erbe überhaupt akzeptiert. Danach will es auch Rückgabeansprüche prüfen.
Das Rätselraten um das weitere Schicksal von Cornelius Gurlitts Kunstschatz ist vorbei. Der verstorbene Sammler hat seine Bilder dem Kunstmuseum Bern vermacht. Doch viele Fragen bleiben offen.
Nach dem Tod von Cornelius Gurlitt beginnt das Rätselraten um die Zukunft seiner Kunstsammlung. Angeblich erbt eine ausländische Stiftung den millionenschweren Bildfundus.
Der NS-Raubkunstschatz, den man im Februar 2012 in seiner Münchner Wohnung fand, machte ihn über Nacht bekannt. Jetzt ist der Kunstsammler Cornelius Gurlitt im Alter von 81 Jahren gestorben. Seine Sammlung soll angeblich ins Ausland gehen.
Vor über zwei Jahren war die Kunstsammlung Cornelius Gurlitts, in der sich auch NS-Raubkunst befindet, wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt worden. Jetzt gibt die Staatsanwaltschaft Augsburg sie zurück.
Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt hat sich mit der Bundesregierung geeinigt. Erwiesene Raubkunst soll den einstigen Besitzern zurückgegeben werden. Im Gegenzug bekommt er seine Bildersammlung binnen eines Jahres zurück.
Eigentlich stand die Rückgabe der „Sitzenden Frau“ von Matisse an die Erben eines jüdischen Kunsthändlers kurz bevor. Doch jetzt hat sich ein weiterer Anspruchsteller gemeldet.
Cornelius Gurlitt will die „Sitzende Frau“ von Henri Matisse an die Eigentümerfamilie zurückgeben. Dieser Schritt rettet sein Ansehen. Unbekannt sind noch die wichtigsten Akten.
Vor mehr als zwei Jahren wurde in der Wohnung von Cornelius Gurlitt ein riesiger Kunstschatz entdeckt. Nun hat sich der 81-Jährige offenbar entschieden, Werke aus jüdischem Besitz zurückzugeben - als erstes ein Bild von Henri Matisse. Seine Sammlung ist noch größer als bislang bekannt.
In einer Dokumentation über Cornelius Gurlitt, den Erben der umstrittenen Münchner Bildersammlung, soll es um große Erkenntnisse und die Lösung einiger Rätsel gehen. Der Film verspricht zu viel.
Kunstkauf in Zeiten von Gurlitt und Beltracchi: Die Tefaf hält die Qualitätsstandards in schwierigen Zeiten. Doch auch in Maastricht sollte man genau hinschauen.
Ein New Yorker Anwalt entdeckt in der Sammlung Gurlitt ein Bild Max Liebermanns, das seiner Familie gehörte. Jetzt verklagt er die Bundesregierung und Bayern auf sofortige Rückgabe. Die Zeit der Ausreden und des Taktierens ist damit vorbei.
Wie kann man im Fall Gurlitt zwischen Opfern und Tätern versöhnen? Bei einer Münchner Tagung zu Raubkunst und Restitution machte der Historiker Michael Wolffsohn dazu einen bemerkenswerten, aber unpraktikablen Vorschlag.
Die neue Kulturstaatsministerin meint es ernst: Unter der Ägide des Kanzleramts will Monika Grütters zusammen mit Ländern und Kommunen ein Zentrum für die Erforschung nationalsozialistischer Raubkunst errichten.
Einen besonderen Coup versprach Österreichs Servus TV, doch Fälscher Beltracchi und der Anwalt von Cornelius Gurlitt ließen sich nur zuschalten. Was sie sagten, war vorhersehbar, spart aber zumindest einen Kinobesuch.
Die Anwälte des Münchner Kunsterben Cornelius Gurlitt reichen Beschwerde ein. Würde ihr stattgegeben, müssten die Strafverfolgungsbehörden Gurlitt seine Kunstwerke zurückgeben.
Die Anwälte von Cornelius Gurlitt haben beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahmung seiner Kunstsammlung eingelegt. Das Gericht hat am Mittwoch den Eingang bestätigt.
Die Anwälte von Cornelius Gurlitt reagieren mit einer eigenen Website auf den orkanartigen Ansturm an Anfragen. Sie wirbt um Vertrauen und eine Versachlichung der Debatte um den Schwabinger Kunstfund.
Seit dem Fall Gurlitt ist klar: Der Gesetzgeber in Fragen der NS-Raubkunst versagt. Auf einmal betrifft das Problem hunderte Familien. Nun beraten die Ausschüsse des Bundesrats über den bayerischen Entwurf zur „Lex Gurlitt“.
Der Fall Gurlitt hat Konsequenzen: Bayern hat im Bundesrat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der eine Rückgabe sogenannter NS-Raubkunst an die damaligen Opfer oder deren Erben erleichtern soll. Eine Verjährung soll in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein.
Bayerns Justizminister bringt ein Gesetz zu NS-Raubgut ein. Passiert es Bundesrat und Bundestag, hätte das weitreichende Folgen.