Sammlung Gurlitt : Es ist keine Zeit zu verlieren

Für alle Beteiligten steht außer Frage, dass die Raubkunst aus Gurlitts Sammlung an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden muss. Aber wann ist es so weit?
In dem großen verwirrenden Labyrinth, zu dem der Schwabinger Kunstfund geworden ist, gab es bisher eine Orientierungshilfe, eine Sichtmarke, die unverrückbar schien: die Feststellung nämlich, dass sich in Gurlitts Sammlung Gemälde befinden, die NS-Raubkunst sind, die also ihren Besitzern im Nationalsozialismus geraubt oder abgepresst wurden. Außer Frage steht auch, dass diese Werke an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden müssen. In diesem Punkt sind sich ausnahmsweise alle einig: Nichts ist so häufig von sämtlichen beteiligten Parteien beteuert worden.






