Die größten Schätze hortete er in Österreich
In einem Haus in Salzburg sind weitere sechzig Gurlitt-Gemälde aufgetaucht – darunter Renoir, Monet und Pissarro. Wie kamen die Bilder zu Gurlitt? Die Antwort ist einfach.
In einem Haus in Salzburg sind weitere sechzig Gurlitt-Gemälde aufgetaucht – darunter Renoir, Monet und Pissarro. Wie kamen die Bilder zu Gurlitt? Die Antwort ist einfach.
Cornelius Gurlitt verwahrte sein Kunsterbe nicht nur in seiner Münchner Wohnung. Ein Teil der Werke befindet sich in Salzburg. Jetzt wurden sie gesichtet.
Israel tut sich schwer, die rechtmäßigen Besitzer der Vermögen und Kunstwerke von Holocaust-Opfern zu finden. Eines dieser Bilder versteigerte das Auktionshaus Sotheby’s nun für 23,7 Millionen Euro.
Eine Gruppe von Anwälten hat damit begonnen, die Interessen des Kunsthändlers Cornelius Gurlitt zu sichern. Als Erstes haben die Juristen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Staatsanwaltschaft muss sich warm anziehen.
Der NS-Kunsthändler Hildebrand Gurlitt kaufte 1944 bei Max Beckmann im Exil das Gemälde „Bar, braun“. Heute hängt es in County Museum of Art in Los Angeles. Ist das ein Restitutionsfall?
Weit mehr als 1000 Bilder wurden in Cornelius Gurlitts Wohnung sichergestellt. Nur ein Teil davon ist bisher identifiziert. Nach einem neuen Gerichtsbeschluss müssen Ermittler Journalisten nun eine Liste aushändigen.
Deutschland wird für den vorbildlichen Umgang mit der NS-Vergangenheit weltweit bewundert. Verspielt es diesen Ruf durch die Raubkunst? Eine Rede von Ronald S.Lauder, dem Präsidenten des World Jewish Congress.
Das Frankfurter Städel steht vor der Frage, ob es zu Zeiten des „Dritten Reichs“ entzogene Gemälde zurückfordern soll. Das jüdische Museum könnte damit viel Unbehagen säen.
Der Anwalt des Münchener Kunstsammlers Cornelius Gurlitt klagt über verzerrende Berichte in den Medien und weist darauf hin, dass Gespräche mit den Erben von vielleicht unrechtmäßig erworbenen Bildern bereits begonnen haben.
In diesen Tagen schaut die Welt wieder auf Deutschland: Zum ersten Mal spricht die Kulturstaatsministerin darüber, was sie beim Umgang mit Raubkunst hierzulande ändern will.
Freiwillig, so wurde Cornelius Gurlitt im November zitiert, gebe er nichts zurück. Jetzt signalisiert der Anwalt des Münchner Kunstsammlers, bei dem mögliche Raubkunst gefunden worden war, Gesprächbereitschaft.
Raubkunst ist für die neue Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) ein zentrales Thema. Anschauungsunterricht nahm sie in einer Ausstellung im Jüdischen Museum.
Die Namen der Experten, die die Herkunft der Kunstwerke im Besitz von Cornelius Gurlitt aufklären sollen, waren bisher unbekannt. Jetzt hat sie die „New York Times“ publik gemacht.
Die Sammlung des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt sorgt auch in der hessischen Landeshauptstadt für Aufregung. Denn das Museum Wiesbaden hat Raubkunst im eigenen Haus. Die Suche nach Verstrickungen mit dem Fall Gurlitt läuft.
Das Amtsgericht München hat den Kunstsammler Cornelius Gurlitt vorläufig unter Betreuung gestellt. Ärzte hatten einen entsprechenden Antrag gestellt.
Der Umgang der deutschen Behörden mit der Sammlung Gurlitt verärgert die Amerikaner. Dabei werden auch dort die Privatsammlungen geschützt, die Museen müssen um ihre Werke fürchten. Zwei Jahre nach Claude Cassirers Tod wurde jetzt ein Urteil aufgehoben.
Weil sich ein Verwandter Sorgen um Cornelius Gurlitt machte, hat die Polizei dessen Wohnung aufgebrochen. Der Einundachtzigjährige habe weder auf Anrufe noch auf Klingeln reagiert, hieß es.
Williger Helfer oder von Verfolgung bedrohter Widerständler: Ein nun entdeckter Brief Hildebrand Gurlitts gibt Auskunft über die selbstbewusste Stellung des Kunsthändlers im Nationalsozialismus.
Der Fall Gurlitt ist eine Herausforderung an die Museen: Aufgetaucht sind Bilder von Künstlern, deren Werk man von den Nationalsozialisten zerstört glaubte. Das hat enorme Folgen, sagt der Kunsthistoriker Rolf Jessewitsch.
Das Wuppertaler Von-der-Heydt-Museum ist das erste, das Gemälde aus dem Kunstfund in der Wohnung von Cornelius Gurlitt zurückverlangt. Doch der Weg dahin ist schwierig - und die Rechtslage verworren.
Eine Ausstellung im Jüdischen Museum zeigt, wie unerwünschte Maler, Händler und Kritiker von den Nazis aus dem Kunstbetrieb ausgeschlossen wurden - und wer davon profitierte.
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat staatliche Versäumnisse im Fall des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt zugegeben. Um die Herkunft der Werke zu klären, hätten frühzeitig mehrere Sachverständige hinzugezogen werden müssen. Bei 977 Kunstwerken müsse noch die Herkunft überprüft werden.
Bereits 1949 war Hildebrand Gurlitt Leihgeber für die Schau „Der Blaue Reiter“ in München. Die vermeintlichen Retter der Moderne waren oft Akteure des NS-Kunstbetriebs. Sie kämpften gegen die Rückgabe von Raubkunst aus jüdischem Besitz.
Der Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Gemälden Cornelius Gurlitts spricht dem Rechtsstaat Hohn. In dieser Form ist er eigentlich nur aus Diktaturen bekannt.
Sollen nach dem Fund von möglicher NS-Raubkunst in einer Münchner Wohnung die Verjährungsfristen verlängert werden? Die Bundesjustizministerin ist skeptisch.
Die Fassungslosigkeit stand Michael Naumann ins Gesicht geschrieben. Der Föderalismus hatte dafür gesorgt, dass der einstige Kulturstaatsminister nichts gegen die Museen ausrichten konnte, die an der Raubkunst in ihren Depots festhalten.
Manchmal könnte man fast denken, dass moralische Appelle nur ein Ersatz für Wissen sind. Was wurden im Fall Cornelius Gurlitt, dem Kunstsammler mit den ...
Der bayerische Justizminister plant, Besitzansprüche von Kunstwerken auch rückwirkend nicht verjähren zu lassen, wenn sie bösgläubig erworben wurden. Eine Enkelin von Otto Dix fordert unterdessen, alle Werke aus dem Schwabinger Kunstfund zu veröffentlichen.
Cornelius Gurlitt soll in der nächsten Woche 311 Werke zurückbekommen? Die Augsburger Staatsanwaltschaft dementiert - und meldet weitere Arbeiten bei der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste. Unterdessen diskutieren Kunsthändler den wahren Wert der Sammlung.
In die Auseinandersetzung um die beschlagnahmte Sammlung von Cornelius Gurlitt kommt Bewegung. Gurlitt soll mehr als 300 Bilder aus seiner Sammlung zurückbekommen. Unterdessen werden weitere Werke mit mögliche Nazi-Raubkunst-Hintergrund gemeldet.
Kann der Anspruch auf NS-Raubkunst verjähren? Unter Juristen ist eine Debatte über den Fall Gurlitt ausgebrochen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg legt weiter alles in die Hände der Experten-Taskforce.
Cornelius Gurlitt wird einen Teil seiner beschlagnahmten Sammlung bald wieder besitzen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft will ihm alle Kunstwerke, die zweifelsfrei keine NS-Raubkunst sind, schnellstmöglich zurückgeben.
Hier die Moral, dort das deutsche Recht: Cornelius Gurlitt verlangt seine Kunstsammlung zurück. Und so wie es aussieht, hat er das Gesetz auf seiner Seite. Der Fall entwickelt sich zum Skandal.
Jahrzehntelang lebte er völlig zurückgezogen in seiner eigenen Welt. Bis vor zwei Wochen. Seitdem steht Cornelius Gurlitt im Mittelpunkt einer NS-Raubkunst-Affäre, die weltweit Aufsehen erregt. Jetzt hat der 80-Jährige sich erstmals ausführlich öffentlich geäußert.
Etwas am Fall Gurlitt treibt die Leute um. Gouachen von Zirkusleuten und gemalte Pferde entfachen mit einem Mal brennendes Interesse, selbst bei Menschen, die ...
Die Bayerischen Behörden wollen die Verjährungsfrist bei Raubkunst prüfen. Was bedeutet das im Fall des Münchner Kunstfunds? Drei Fallbeispiele illustrieren die undurchsichtige Rechtslage im Fall Gurlitt.