Restitution im Fall Gurlitt : Mit Matisse ist der Anfang gemacht

Die Situation wird komplizierter und scheint mehr als befremdlich: Das erste Werk aus Cornelius Gurlitts Besitz wird restituiert, doch bleiben Rätsel. Wurden tausende Dokumente vorenthalten?
Am gestrigen Dienstag hat die Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Vertrag über die Restitution von Henri Matisses Gemälde „Sitzende Frau“ an die Erben von Paul Rosenberg unterzeichnet. Die Vereinbarung muss nur noch vom Nachlassgericht gebilligt werden. Damit ist das erste Rückgabeverfahren eines jener Kunstwerke aus dem Nachlass von Cornelius Gurlitt abgeschlossen, die zur nationalsozialistischen Raubkunst aus den Beständen seines Vaters Hildebrand Gurlitt zählten, dem damals prominenten Kunsthändler. Allein der Blick in ein solches Vertragswerk belegt, wie komplex diese Vereinbarungen sein müssen – schon allein um auszuschließen, dass nach der erfolgten Restitution von dritter Seite Ansprüche gestellt werden könnten, nun gegenüber den neuen Besitzern.





