Gurlitt und die Folgen : Die Kunst hat ein Bleiberecht

Jutta Limbach, die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, will, dass sich die Museen die in der NS-Zeit beschlagnahmte Kunst gegenseitig zurückgeben. Für einen solchen Ringtausch aber ist es längst zu spät.
Am vergangenen Montag wurde nicht nur bekannt, wie mit der NS-Raubkunst aus dem Nachlass von Cornelius Gurlitt umgegangen wird; es gab auch Klarheit, wie mit Werken im Konvolut verfahren werden soll, die aus der verheerenden Aktion „Entartete Kunst“ von 1937 stammen. Das Kunstmuseum Bern nimmt diese Arbeiten als Eigentum an, ist aber bereit, Leihanfragen von deutschen, österreichischen und polnischen Museen, den einstigen Vorbesitzern, „prioritär zu behandeln“, wie Kulturstaatsministerin Grütters mitteilte.





