Gurlitts Erben :
Wir wollen Wiedergutmachung

Von
Stefan Koldehoff
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Hans Christoph: „Paar“, Aquarell, 1924. Das Werk wurde jenen Werken des Schwabinger Kunstfundes zugerechnet, bei denen laut Behördenangaben „der begründete Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug“ bestehen sollte.
Hans Christoph: „Paar“, Aquarell, 1924. Das Werk wurde jenen Werken des Schwabinger Kunstfundes zugerechnet, bei denen laut Behördenangaben „der begründete Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug“ bestehen sollte.Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa

Was geschieht mit den Kunstwerken aus dem Nachlass des verstorbenen Cornelius Gurlitts? Das letzte Wort liegt beim Oberlandesgericht. Und bei den Erben.

Vielleicht schon in diesem Monat, so ist aus Berlin zu hören, könnte die endgültige Entscheidung fallen. Möglicherweise dauert es noch bis Ende des Jahres, heißt es dagegen aus München, bis feststeht, wem künftig die ehemalige Sammlung des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt gehören soll: dem Kunstmuseum Bern, dem sie sein Sohn Cornelius kurz vor seinem Tod testamentarisch vermacht hatte. Oder den Mitgliedern der Familie, die dieses Testament angefochten haben, indem sie die Testierfähigkeit des damals Einundachtzigjährigen in Frage stellten.

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