Bosbach will Parlamentsbeauftragten für Geheimdienste
Weil Abgeordnete des Bundestags sich vom BND unzureichend informiert fühlen, will der Vorsitzende des Innenausschusses einen eigenen Beauftragten für Geheimdienste installieren.
Weil Abgeordnete des Bundestags sich vom BND unzureichend informiert fühlen, will der Vorsitzende des Innenausschusses einen eigenen Beauftragten für Geheimdienste installieren.
Der Solidaritätszuschlag bleibt ein Zankapfel. Die FDP will den Soli nun doch nicht so schnell abschaffen, wie zunächst angekündigt. Spätestens 2019 droht dem Soli ohnehin das Aus: Nach Einschätzung des ehemaligen Verfassungsrichters Papier gilt er dann als verfassungswidrig.
Der Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Volker Kauder, über Karlsruhe, die Drohnen-Affäre und Koalitionen. Thomas de Maizière sei der „richtige Mann, um aus den Vorgängen Konsequenzen zu ziehen“.
Die Union ist empört, die Grünen jubeln über das Urteil zum Ehegattensplitting. Wie weit darf das Bundesverfassungsgericht gehen? Karlsruhes Weg zur Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft.
In Berlin hatte man gezürnt über Karlsruhe, als das Bundesverfassungsgericht 2011 die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen verwarf. Nun könnte man es mit drei Prozent versuchen.
Roman Herog, Paul Kirchhof, Jutta Limbach und Hans-Jürgen Papier: Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben die Geschichte der Bunderpublik maßgeblich geprägt.
Er ist der erste Verfassungsrichter mit Migrationshintergrund. Abitur in der Abendschule, Doppelstudium und -promotion (Jura und Soziologie), Professur, Richteramt - Udo di Fabios Aufstieg ist einzigartig.
Wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe quasi gleichgestellt wird, kann von einem besonderen Schutz der Keimzelle der Gesellschaft keine Rede mehr sein. Die Ehe ist am Ende, wenn sie alles, also auch nichts bedeuten kann.
Juristen, Ökonomen und Steuerzahler sind gleichermaßen elektrisiert: „Das Bundesverfassungsgericht prüft Verfassungsbeschwerde gegen Bankenrettungsgesetz!", lautet die jüngste Nachricht aus Karlsruhe. Hat der Staat womöglich schon Rechte von Aktionären verletzt, bevor er überhaupt den ersten Investor enteignet hat?