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Kommentar : Ehe für alle

Seit zehn Jahren gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft Bild: dpa

Wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe quasi gleichgestellt wird, kann von einem besonderen Schutz der Keimzelle der Gesellschaft keine Rede mehr sein. Die Ehe ist am Ende, wenn sie alles, also auch nichts bedeuten kann.

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          Der Streit über das hohe C in der Union ist wieder einmal entbrannt. Doch das Schlachtfeld ist vernebelt. Viele Schlagworte sind zu hören, aber kaum Positionen zu erkennen. Alte Stellungen sind längst geräumt, doch mancher versucht, jetzt wenigstens noch die Fahne hochzuhalten - oft kaum aus Überzeugung.

          Eine dieser aufgegebenen Bastionen ist die Ehe. Die FDP-Bundesjustizministerin will anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft die letzten Unterschiede zur Ehe beseitigen, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier, ein Mitglied der CSU, erinnerte daran, dass das Grundgesetz verlange, wesentlich Gleiches auch gleich zu behandeln. Das klingt fast schon wie die Linkspartei: Ehe für alle.

          Nicht einmal die rot-grüne Bundesregierung wollte das offenbar, als sie die eingetragene Lebenspartnerschaft schuf - die sie eben nicht Ehe nannte. Zentrales Argument war: Dadurch werde der Ehe nichts genommen. Doch die Lebenspartnerschaft erwies sich als semantischer Trojaner. Heute muss man sagen: Die Ehe ist am Ende.

          Stabile Beziehungen schützen

          Zwar heißt es immer noch im Grundgesetz, die Ehe stehe unter dem „besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Doch in der Praxis gibt es kaum noch einen Unterschied zur Lebenspartnerschaft. In einer knappen Entscheidung billigte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts 2002 das neue Institut. Seither hat der Gesetzgeber jedweder Couleur die wesentlichen Eheregeln auf die gleichgeschlechtliche Partnerschaft übertragen. Mit Karlsruher Rückendeckung, versteht sich. Auch die Koalitionsvereinbarung von Union und FDP sieht - an recht versteckter Stelle - vor, Benachteiligungen der Lebenspartnerschaften im Steuerrecht und im Beamtenrecht zu streichen.

          Warum auch nicht? Keine Verfassung kommt an der Wirklichkeit vorbei. Die Ehe hat seit den alten Germanen schon viele Wandlungen durchgemacht. Heute kommen hierzulande ein Drittel der Kinder außerehelich zur Welt. Es gibt - bis hinauf in das höchste Staatsamt - Patchwork-Familien, also Flickwerk-Familien und Lebensabschnittspartnerschaften.

          Doch noch immer erfreut sich der förmliche Bund fürs Leben recht großer Beliebtheit, andernfalls gäbe es das Lebenspartnerschaftsgesetz auch gar nicht. Die kleinste gesellschaftliche Einheit ist eine Verantwortungsgemeinschaft. Geschützt wird ein Bündnis zweier Menschen, die füreinander einstehen. Das Füreinander einstehen in guten wie in schlechten Tagen hat zweifellos nichts mit dem Geschlecht der Lebenspartner zu tun. Der Staat hat ein Interesse daran, stabile Beziehungen zu schützen.

          „Familie ist da, wo Kinder sind“

          Doch der Gesetzgeber darf annehmen, das hat das Bundesverfassungsgericht immerhin auch gebilligt, dass die Ehe dem Kindeswohl mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft - bisher ist homosexuellen Paaren die gemeinschaftliche Adoption untersagt. Wenn nun die Karlsruher Richter die Angleichung der Homo-Ehe an die traditionelle Ehe allen Ernstes damit begründen, dass nicht aus jeder Ehe Kinder hervorgingen und nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet sei, so geht das am Kern der Sache vorbei. Richtig ist: Der Staat darf eine Lebensform besonders schützen, die ihm am besten geeignet erscheint, Kinder hervorzubringen und sie am besten (auch steuerlich) zu fördern. Das ist die traditionelle Ehe. Auch wenn sie heute kaum noch jemand, wie die Weimarer Reichsverfassung, die Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation nennt. Noch der Parlamentarische Rat hatte 1949 von der Ehe und der „mit ihr gegebenen Familie“ gesprochen.

          Es mag gute Gründe geben, alle Lebensgemeinschaften zu fördern, bei denen Kinder aufwachsen. Bis weit in konservative Kreise hinein gilt der Satz: Familie ist da, wo Kinder sind. Das bedeutet aber nicht, Ehe und Lebenspartnerschaft gleichzusetzen. Der Ehe werde damit doch nichts genommen, heißt es bis hinauf nach Karlsruhe. Wenn aber beide Formen einander wirklich gleichgestellt werden, kann von einem besonderen Schutz der Keimzelle der Gesellschaft keine Rede mehr sein.

          Ein wesentliches „Strukturprinzip“

          Hans-Jürgen Papier gehörte vor bald zehn Jahren zu den Verfassungsrichtern, welche das Lebenspartnerschaftsgesetz für grundgesetzwidrig hielten: Zu den Strukturprinzipien der Verfassung, „die der Verfügungsgewalt des Gesetzgebers entzogen sind, zählt, dass die Ehe die Verbindung eines Mannes und einer Frau zu einer umfassenden grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft ist“. Schaffe der Gesetzgeber demnach, „wenn auch unter einem anderen Namen“, eine rechtsförmlich ausgestaltete Partnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen, die im Übrigen in Rechten und Pflichten der Ehe entspricht, so missachte er dadurch ein wesentliches „Strukturprinzip“.

          Das ist neun Jahre her. Die Lebenserwartung von „Strukturprinzipien“, oder sagen wir: Grundwerten und Überzeugungen wird immer kürzer. Man trägt sie allenfalls noch vor sich her. Es muss nicht einmal mehr dargelegt werden, welche Naturkatastrophe zu einem schnellen Gesinnungswandel zwingt.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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