Urteil zu Kollektivausweisung :
Warum „heiße Abschiebungen“ rechtmäßig sein können

Von
Helene Bubrowski
,
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Migranten versuchen im Jahr 2014, die Zäune an der Grenze von Marokko zur spanischen Exklave Melilla zu überwinden.
Migranten versuchen im Jahr 2014, die Zäune an der Grenze von Marokko zur spanischen Exklave Melilla zu überwinden.dpa

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat ein Grundsatzurteil gesprochen: Spanien darf Menschen weiter umgehend nach Marokko ausweisen. Der Grund dafür liege im Verhalten der Migranten.

Die beiden Afrikaner waren nah dran. Sie hatten es schon auf die Zäune geschafft, die Marokko von der spanischen Exklave Melilla trennen. Stunden sollen die Männer aus Mali und der Elfenbeinküste im August 2014 oben auf den Zäunen gesessen haben. Dann wurden sie von der spanischen Guardia Civil an marokkanische Grenzbeamte übergeben. Die beiden Männer wurden nicht nach ihren Personalien gefragt, sie konnten keinen Antrag auf Asyl stellen. „Heiße Abschiebungen“ nennen das die Spanier.

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