Vertrauensfrage

Die Vertrauensfrage ist ein politisches Instrument des deutschen Bundeskanzlers, mit dem er den Bundestag auffordern kann, ihm das Vertrauen auszusprechen.

Definition: Vertrauensfrage an den Bundestag
Die Möglichkeit der Vertrauensfrage ist in Art. 68 GG geregelt. Fällt die auf die ausgesprochene Vertrauensfrage folgende Abstimmung nicht positiv aus, wird der Kanzler in seinem Amt nicht bestätigt. Er kann dem Bundespräsidenten daraufhin vorschlagen, den Bundestag aufzulösen, was zu vorgezogenen Neuwahlen führen würde. Der Unterschied zum konstruktiven Misstrauensvotum liegt in der Initiative des Bundeskanzlers.

Schröder, Kohl und Scholz: Vertrauensfrage in der jüngeren Geschichte
Am 16. Dezember 2024 stellte Olaf Scholz die Vertrauensfrage. Vor ihm waren die letzten Bundeskanzler, die von der Möglichkeit der Vertrauensfrage Gebrauch machten, Helmut Kohl 1982 und Gerhard Schröder 2001 und 2005. Schröders Antrag aus dem Jahr 2001 war sehr umstritten, da er ihn mit der Entscheidung über einen Einsatz der Bundeswehr am Krieg in Afghanistan verknüpfte. Nur knapp wurde die Vertrauensfrage für ihn entschieden. Weniger Erfolg hatte er 2005: Nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 gab es in Deutschland keine rot-grüne Koalition mehr auf Landesebene. Deshalb stellte Schröder erneut die Vertrauensvertrage und verlor das Vertrauen der Abgeordneten im Bundestag mit nur 25,2 Prozent der Stimmen. Die anschließenden Neuwahlen ebneten den Weg für die erste deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel.

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