FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Nach dem EZB-Urteil :
Landet Deutschland auf der Anklagebank?

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Auf der Brüsseler Seite: die deutsche Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Auf der Brüsseler Seite: die deutsche Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.Reuters

Die EU-Kommission erwägt ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Karlsruher EZB-Urteils. Aus Brüsseler Sicht hat das Bundesverfassungsgericht europäisches Recht gebrochen. Aber was könnte Deutschland überhaupt tun?

Noch prüft die EU-Kommission, ob sie wegen des Karlsruher Urteils zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. In den Grundzügen hat sich der Juristische Dienst aber schon eine Meinung gebildet. Das Urteil berühre den „Kern der europäischen Souveränität“, ließ Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Wochenende wissen. „Ich nehme diese Sache sehr ernst.“ Das entsprach der Einschätzung ihres Juristischen Dienstes. Der sieht einen Konflikt, wie er grundsätzlicher nicht sein könnte. „Das Bundesverfassungsgericht hat das grundlegende Prinzip des Gemeinschaftsrechts, den Vorrang des europäischen Rechts und europäischer Rechtsprechung, in Frage gestellt“, sagt ein EU-Beamter.

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