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War Gurlitt noch testierfähig? : Kunst ist kein Atommüll

Ein neues Gutachten besagt, Cornelius Gurlitt sei zum Zeitpunkt der Testamentaufsetzung nicht mehr zu freien Willensbildung fähig gewesen: Der Streit um die Sammlung Gurlitt eskaliert.

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          Eine gute Woche vor der Entscheidung des Berner Kunstmuseums über die Sammlung Gurlitt beginnt das Säbelrasseln der potentiellen Erben. „Warum will die Bundesregierung die Bilder unbedingt wie kontaminierten Atommüll in der Schweiz lagern?“, kommentiert Wolfgang Seybold, der Münchner Rechtsanwalt von Mitgliedern der Familie Gurlitt die ihrer Meinung nach unverhohlene Zustimmung der Kulturstaatsministerin Monika Grütters zu Gurlitts Testament. Cornelius Gurlitt hatte seine Sammlung dem Berner Kunstmuseum vermacht. Am 26. November will der Stiftungsrat des Museums darüber entscheiden, ob das Museum die Sammlung annimmt.

          Karin Truscheit
          Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

          Bislang hatten die Erben das Testament nicht angefochten. „Das ist jedoch grundsätzlich eine Option, die derzeit nicht in Erwägung gezogen wird“, sagt Seybold, der unter anderen Uta Werner vertritt, eine Cousine Gurlitts. So hatte die Familie vor einiger Zeit ein Gutachten über die Testierfähigkeit Cornelius Gurlitts in Auftrag gegeben. Denn der Sohn des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt stand im Januar 2014, als er sein Testament verfasste, schon unter gesetzlicher Betreuung. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte aus dem Gutachten zitiert, das Gurlitt die Testierfähigkeit abspricht. Man sei „nicht glücklich“ über und nicht verantwortlich für diese Indiskretion, sagt Seybold. Daher habe man sich entschlossen, eine Zusammenfassung des Gutachtens zu veröffentlichen. Helmut Hausner, Jurist und Chefarzt am Zentrum für Psychiatrie im bayerischen Cham, kommt dort zu dem Schluss, dass „Gurlitt bei der Errichtung des Testaments am 9. 1. 2014 an einer leichtgradigen Demenz, einer Schizoiden Persönlichkeitsstörung und einer Wahnhaften Störung“ litt. Der Gutachter hat nach Seybolds Angaben Dokumente und Briefe von Cornelius Gurlitt an seine Familie zugrunde gelegt.

          Gurlitt sei davon überzeugt gewesen, ein „nationalsozialistisches Netzwerk verfolge ihn und wolle Zugriff auf seine Kunstsammlung erlangen“. Dieser Wahn, so der Gutachter, habe seine Entscheidung beeinflusst, die Sammlung in die Schweiz zu geben. Gurlitts „Freiheit der Willensbildung“ sei bei Testamentserstellung aufgehoben gewesen. Das Gutachten wurde nach Seybolds Angaben an die Anwälte des Berner Kunstmuseums, das zuständige Münchner Amtsgericht und den Nachlassverwalter Gurlitts übersandt. Doch das Amtsgericht muss erst dann die Wirksamkeit des Testaments überprüfen, wenn ein Erbscheinantrag gestellt wird. Bislang ist kein solcher Antrag eingegangen.

          Die Ankündigung der Familie, sich rechtliche Schritte vorzubehalten, ist ein deutliches Signal an das Museum. Sollte Bern das Erbe antreten, werde sich die Familie zunächst um eine außergerichtliche Einigung bemühen, sagt Seybold. Man stehe in lockerer Verbindung mit den Anwälten des Museums und könne sich vieles vorstellen: dass einige Werke nach Bern gingen, einiges auch in Deutschland bleibe, vielleicht in einem „ganz neuen Museum“. Die Familie Gurlitt werde verantwortungsvoll mit dem Erbe umgehen, sagt Seybold. Umso enttäuschter sei man darüber, dass von Seiten der Bundesregierung niemand das Gespräch gesucht habe. Doch auch „wenn Bern annimmt, gibt es keine Rechtssicherheit“. Es sei dazu, sagt Seybold, gar nicht einmal nötig, das Testament anzufechten: „Wir können auch auf die Herausgabe eines einzelnen Bildes klagen.“

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