Bundeswehr-Mission : Verfassungsklage gegen Anti-IS-Einsatz abgewiesen

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ stütze sich auf die EU-Beistandsklausel und sei legitim, entschieden die Karlsruher Richter. Die Linksfraktion im Bundestag unterlag damit mit ihrer Klage.
Die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr ist gescheitert. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihren Antrag als unzulässig ab. Der Einsatz stütze sich auf die EU-Beistandsklausel und eine UN-Resolution. Dass hierdurch die Rechte des Bundestags verletzt sein sollten, erscheine nach dem eigenen Vortrag der Linken ausgeschlossen.





