Dienstag, 19. Februar 2019
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“: Das legt Artikel 20 des Grundgesetzes fest. Die Volksvertretung übernimmt der Deutsche Bundestag als alle vier Jahre direkt von volljährigen deutschen Staatsbürgern gewähltes Parlament. Zur Bundestagswahl 2017 sind 61,5 Millionen Bundesbürger wahlberechtigt. Deren Erststimme für einen Direktkandidaten aus 299 Wahlkreisen und der Zweitstimme für eine Partei entscheidet über die Verteilung der 598 Sitze im Bundestag. Jede Partei mit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen ist im Parlament vertreten und bildet eine Fraktion. Gewinnt eine Partei durch Direktkandidaten mehr Sitze im Bundestag, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen, erhält sie Überhangmandate. Zum Ausgleich erhalten Parteien mit einem höheren Zweitstimmenanteil ebenfalls zusätzliche Sitze.
Aufgaben der Bundestagsabgeordneten
Die Bundestagsabgeordneten wählen den Bundeskanzler. In verschiedenen Fachausschüssen beraten die Parlamentarier neue Gesetze und stimmen in öffentlichen Bundestagsdebatten über die Entwürfe ab. Die Abgeordneten kontrollieren zudem die Arbeit der Regierung und können zu diesem Zweck Untersuchungsausschüsse einsetzen. Außerdem legen sie in einem jährlichen Haushaltsplan die Finanzierung sämtlicher Projekte der Bundesregierung fest.
Funktionsträger im Parlament
Der Alterspräsident eröffnet zu Beginn einer Legislaturperiode die erste Sitzung. Seit 2017 ist dies jenes Mitglied des neu gewählten Bundestags, das dem Parlament am längsten angehört. Bei dieser Sitzung wählt das Parlament auch einen Bundestagspräsidenten als Vorstand des Deutschen Bundestags. Der Ältestenrat mit dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren Abgeordneten koordiniert den Arbeitsablauf im Deutschen Bundestag.