FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Afghanistan und Mauerbau :
Als die Sommerpause ins Wasser fiel

Von
Natascha Koch
,
Cristina Cöllen
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Der damalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß (links, CSU) mit Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) im November 1962 (Symbolbild)
Der damalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß (links, CSU) mit Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) im November 1962 (Symbolbild)dpa

Über das Heizungsgesetz wird erst im September wieder beraten. Damit ist die Sommerpause der Abgeordneten gerade noch gerettet worden. Andere Themen konnten in der Vergangenheit nicht so lange warten – ein Rückblick.

Der Bundestag geht jedes Jahr für zwei Monate in die Sommerpause – wenn da nicht die Sondersitzungen wären. Im Grundgesetz verankert, können solche außerordentlichen Tagungen vom Bundeskanzler, dem Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin oder einem Drittel des Parlaments einberufen werden. Dieses Jahr bleibt den Abgeordneten die vorzeitige Rückkehr aus den Ferien wohl erspart, da das Heizungsgesetz erst im September weiter beraten werden soll. Andere Gesetze waren in der Vergangenheit dringlicher.

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