Bundesverfassungsgericht : Karlsruhe: Mehr Geld für Asylbewerber

Die Höhe der staatlichen Geldleistungen für Asylbewerber in Deutschland verstößt laut einem Urteil des Verfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Die Bezüge wurden seit 1993 nicht mehr erhöht.
Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland erhalten deutlich mehr Geld als bisher. Das folgt aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch. Die derzeitige Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verstößt demnach gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Erste Senat ordnete eine Übergangsregelung an, die sich an den Leistungen für Empfänger von „Hartz IV“ oder Sozialhilfe orientiert; sie gilt rückwirkend von Anfang 2011 an und so lange, bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft tritt. Das Bundessozialministerium kündigte eine zügige Novellierung an.




