Einzelhändler, Friseure, Hotels und Gaststätten mit Hygienekonzepten sollten wieder öffnen dürfen, fordert IW-Chef Hüther. Es gebe mittlerweile ausreichend Alternativen zu einem Lockdown.
In den Vereinigten Staaten endet die Amtszeit von Donald Trump. Damit beginnt der Kampf um die politische Mitte, aber anders als gedacht.
Für Fachleute ist klar: Wer mit welcher Priorität Anspruch auf die Corona-Impfung haben soll, ist eine entscheidende Frage mit Folgen für die gesamte Bevölkerung. Über die Zuteilung von Lebenschancen sollte deshalb das Parlament entscheiden.
Dass Donald Trump nicht mehr zum Sturm aufs Kapitol aufrufen kann, muss man begrüßen. Doch wie heuchlerisch die Chefs von Twitter und Facebook agieren, weiß am besten der russische Oppositionelle Alexej Nawalnyj.
Viele Schulen bleiben zu, eine Pflicht zum Homeoffice gibt es aber nicht. Das könnte sich rächen, fürchtet Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Ein Interview über die ethischen Herausforderungen der Pandemie.
Nach dem Vorgehen von Twitter gegen Trump betont Bundeskanzlerin Merkel das „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“. EU-Kommissar Breton spricht von einem Wendepunkt bei der Regulierung von Online-Netzwerken.
Die 15-Kilometer-Regel soll die Ausbreitung des Virus in Hotspots aufhalten. Den Anfang machte Sachsen. Warum 15 Kilometer, und was ist mit den Grundrechten? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Eine Forschungsstelle der Uni Köln fordert, die Redefreiheit zu begrenzen, um Grundrechte zu verteidigen. Das würde einer Abschaffung der akademischen Freiheit gleichkommen. Ein Gastbeitrag.
„Die Grundrechte gelten auch in der Pandemie“, sagt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Die Bekämpfung der Pandemie könne aber Freiheitsbeschränkungen notwendig machen.
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Die ersten Verfahren wegen der Schließungen von Teilen des öffentlichen Lebens gehen zugunsten des Staates aus – auch, weil sich die Regierung lernbereit zeigt.
Unter den Deutschen überwiegt die Furcht vor einer Corona-Erkrankung die Sorge vor wirtschaftlichen Problemen. Zudem sind ihnen seit dem Frühjahr einige Dinge wichtiger geworden – zumindest laut einer Umfrage.
Basketball-Profi Joshiko Saibou und Weitspringerin Alexandra Wester nahmen an einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen teil. Saibou wurde von seinem Klub gekündigt, auch Wester sucht einen neuen Verein. Im Interview mit der F.A.Z. erklären sie sich.
Mehr Beteiligung für den Bundestag? Die Debatte über angeblich „drakonische“ Maßnahmen ohne parlamentarische Kontrolle zielt auf etwas anderes: Die Länder wollen „gerichtsfeste“ Kompetenzen.
Zum Schutz in der Corona-Pandemie musste die Politik auch Grundrechte einschränken, sagt Justizministerin Christine Lambrecht. Die SPD-Politikerin verteidigt Upload-Filter im Internet und härtere Sanktionen für Unternehmen.
Immer mehr Anti-Corona-Maßnahmen werden von Gerichten gekippt. Aber Hotspots lassen sich nicht ohne Grundrechtseingriffe eindämmen. Alle Gewalten müssen jetzt aufpassen, dass sie die Lage kontrollieren – und nicht die Pandemie.
Die Menschen beginnen, gegen die Einschränkungen aufgrund von Corona zu klagen. Eine Bundesverfassungsrichterin erklärt im Gastbeitrag, was das Grundgesetz für die Bewältigung krisenhafter Situationen bereithält.
Die Richter gestehen dem Bundesnachrichtendient durchaus Durchgriffsrechte zu, aber eine „pauschale und globale“ Überwachung untersagen sie – und fordern eine stärkere Kontrolle.
Deutsche Grundrechte gelten immer und überall – auch Amtsträger jenseits der Grenzen können sich nicht alles erlauben. Aber der BND muss arbeiten können.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident beklagt eine mangelnde Achtung vor den Grundrechten im Umgang mit der Viruspandemie. Die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen seien „absolut legitim“.
Die Einschränkungen der Grundrechte im Zuge der Corona-Maßnahmen sind legitim, sagt der hessische Datenschutzbeauftragte. Dennoch macht er auf unerlaubte Praktiken im Internet aufmerksam.
Die Freiheit, für die jetzt auf Demonstrationen gegen die Corona-Politik geworben wird, ist eine Freiheit ohne Maß, ohne Verantwortung. Diese Freiheit gehört nicht zu den Grundrechten.
Der Intendant des Staatstheaters in Wiesbaden stellt „Solo-Diskurse“ mit Meinungen einiger hochumstrittener Mediziner ins Netz und erntet Gegenreden. Aus dem Umfeld des Theaters distanzieren sich Personen.
Christen, Juden und Muslime nehmen Einschränkungen hin, weil sie aus Nächstenliebe und zum Schutz des Lebens geschehen. Dafür gebührt ihnen Dank. Ein Gastbeitrag des Bundesinnenministers.
Beschädigte Grundrechte: Ohne eine Bilanz der unnötigen Freiheitsverluste kann es keine Rückkehr zur Normalität geben, analysiert der Jurist Oliver Lepsius in seinem Gastbeitrag.
Für viele Bürger hat Sicherheit einen überragend hohen Stellenwert. Das ist seit Jahrzehnten so. Schon vor der Pandemie hatte eine Mehrheit nichts dagegen, im Kampf gegen Kriminalität und Terror Grundrechte einzuschränken.
Wegen der Corona-Pandemie schränken Polen und Ungarn die Grundrechte weiter massiv ein. Frankreichs Präsident Macron will das nicht ohne Weiteres hinnehmen - und bringt EU-Sanktionen ins Spiel.
Unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ hat eine umstrittene Demonstration in Gießen stattgefunden. Ob in Hessen trotz Corona-Krise weitere folgen, ist offen.
Der Eilantrag der Ökologisch-Demokratischen-Partei zur „Durchführung einer Demokratieveranstaltung“ wurde kurzfristig vom Verwaltungsgericht in München gebilligt. 12 Teilnehmer demonstrierten für Meinungs-, Versammlungs- und Bewegungsfreiheit auch in Zeiten von Corona.
Ein Shutdown im Rechtsstaat ist nicht der Shutdown des Rechtsstaats. Das Demonstrationsrecht muss gewahrt bleiben – auch das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Die derzeitigen Verordnungen greifen in die Grundrechte der Bürger ein. Damit die Maßnahmen nicht als Willkür gedeutet werden, gilt es, transparent zu bleiben. Und die Vernunft zu wahren.
Es bestehe Gefahr für die liberale Demoratie, sollten die Eingriffe in die Grundrechte wegen Corona sich noch lange hinziehen. Die Regierung müsse immer wieder prüfen, ob Maßnahmen aufgehoben werden könnten.
Die derzeitigen drastischen Maßnahmen mögen notwendig sein, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Doch sie dürfen den liberalen Charakter westlicher und europäischer Demokratien nicht nachhaltig beschädigen. Ein Gastbeitrag.
Bei Großseuchen darf die Regierung Grundrechte aushebeln, sie kann Bürger zu einer Quarantäne zwingen. Gilt das auch für ganze Kommunen?
Wer sich für den Dienst für das Gemeinwesen entscheidet, kann im Dienst nicht jede Freiheit ausleben. Er muss nach außen weltanschauliche Neutralität wahren. Das Tragen eines Kopftuchs steht damit nicht in Einklang.
Sind Grundrechte Trümpfe? Die Urteile zum Suizid und zum Kopftuch geben gegensätzliche Antworten.