Europäische Union : Einige sind gleicher

Noch immer wird um die Besetzung der Spitzenposten in der EU gerungen. Aber welche Befugnisse gehen eigentlich mit welchem der Ämter einher?
Gerade einmal eine Seite lang sind die Schlussfolgerungen, auf die sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am vergangenen Dienstag nach langem Tauziehen geeinigt haben. Es gibt aber einen gewissen Eindruck von dem politischen und rechtlichen Geflecht, in dem sie sich bewegt haben. Offiziell galt es, sich über die Besetzung von vier EU-Spitzenämtern zu verständigen: Als wichtigstes gilt das des Kommissionspräsidenten. Hierzu heißt es, der Europäische Rat habe „den Beschluss angenommen“, mit dem Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dem – voraussichtlich am 16. Juli darüber mehrheitlich entscheidenden EU-Parlament – „als Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vorgeschlagen wird“.





