Bundeswahlausschuss : Warum der Cannabis Social Club zur Wahl antreten darf – die Döner Partei aber nicht

Der Bundeswahlausschuss entscheidet, welche Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl zugelassen werden. Oft sind die Fälle eindeutig – doch es gibt auch Kuriositäten.
Gut zwei Stunden sind am Montagmorgen vergangen, als die Bundeswahlleiterin in das weitgehend leere Rund des Anhörungssaals 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses hinein fragt, ob Vertreter des Cannabis Social Club – Die liberale Partei (CSC) anwesend seien. Doch anders als bei der Piratenpartei, Die Partei oder BündnisGRAL – Ganzheitliches Recht auf Leben hat sich niemand auf den Weg nach Berlin gemacht, um vor dem Bundeswahlausschuss Rede und Antwort zu stehen.
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