FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Bundeswahlausschuss :
Warum der Cannabis Social Club zur Wahl antreten darf – die Döner Partei aber nicht

Von
Daniel Deckers, Berlin
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Sitzung des Bundeswahlausschusses am 14. Januar 2025 in Berlin.
Sitzung des Bundeswahlausschusses am 14. Januar 2025 in Berlin.Daniel Deckers

Der Bundeswahlausschuss entscheidet, welche Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl zugelassen werden. Oft sind die Fälle eindeutig – doch es gibt auch Kuriositäten.

Gut zwei Stunden sind am Montagmorgen vergangen, als die Bundeswahlleiterin in das weitgehend leere Rund des Anhörungssaals 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses hinein fragt, ob Vertreter des Cannabis Social Club – Die liberale Partei (CSC) anwesend seien. Doch anders als bei der Piratenpartei, Die Partei oder BündnisGRAL – Ganzheitliches Recht auf Leben hat sich niemand auf den Weg nach Berlin gemacht, um vor dem Bundeswahlausschuss Rede und Ant­wort zu stehen.

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