Die Bilanz des Staates im Kampf gegen organisierte Steuerhinterzieher fällt ernüchternd aus. Rechtskräftige Strafurteile gibt es nicht – und wie hoch der Schaden durch die „Cum-Cum“-Geschäfte ist, weiß offenbar keiner. Ein Überblick.
Milliarden Euro schlummern auf Bankkonten und Depots verstorbener Anleger. Die Politik will endlich für mehr Transparenz sorgen – was aber neue Begehrlichkeiten wecken könnte. Was bringen die Vorschläge für Erben?
Das Finanzgericht Köln begründet sein Urteil im „Cum-Ex“-Skandal – und könnte damit einen Wegweiser für künftige Entscheidungen gesetzt haben. Für die Beteiligten an den umstrittenen Transaktionen könnte das sogar eine gute Nachricht sein.
Kurz vor der Entscheidung über den SPD-Vorsitz geht Olaf Scholz in die Offensive. Der Bundesfinanzminister gründet eine Spezialeinheit gegen Steuerbetrügereien wie „Cum-Ex“. Das aber ist ein Kernthema seines parteiinternen Kontrahenten Norbert Walter-Borjans.
Frankreich dringt auf die Einführung einer Digitalsteuer, Deutschland zögert. Kreative Finanzämter in Bayern haben sich nun einen Trick ausgedacht.
Seit wenigen Jahren dürfen auch Gerichtsvollzieher Daten von Bankkunden bei den Behörden abfragen. Und davon machen sie kräftig Gebrauch.
Studierende können sich viel Geld vom Finanzamt zurückholen. Das geht schnell und ist gar nicht so kompliziert. Eine Anleitung.
Die eigene Wohnung über AirBnB zu vermieten, ist für viele mittlerweile gang und gäbe. Doch die wenigsten denken daran, ihre Einnahmen aus der Vermietung auch in der Steuererklärung anzugeben. Deshalb hat der Fiskus sie nun im Visier.
Der Fiskus verlangt mehr Geld von Deutschlands größtem Verkehrsclub. Und in der Zentrale in München steht noch etwas anderes bevor.
Viele Deutsche verweigern die Unterhaltszahlungen. Etwa 450.000 Alleinerziehende sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Der Staat schafft es nicht, das Geld wieder einzufordern. Das liegt nur zum Teil an seiner Unfähigkeit.
12 Milliarden sollen durch „Cum Ex“-Deals dem Staat unterschlagen worden sein. Die Aufklärung verläuft schleppend.
Alte Freistellungsaufträge bleiben nur dann gültig, wenn sie mit der Steuer-ID des Anlegers versehen sind. Ansonsten werden die Kapitalerträge automatisch besteuert.
Das Netz lädt zur Steuerhinterziehung ein. Der Rechnungshof will intensiver nach diesen Fällen suchen. Das Finanzministerium gibt sich vertrauensvoll und hält das nicht für notwendig.
Vom 1. Januar 2016 an werden Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID nicht mehr berücksichtigt. Wie Sie Ihre Zinsen dennoch rechtzeitig vor dem Fiskus retten und welche Fristen zu beachten sind.
Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht - um 2 Euro im Monat. Doch um es zu bekommen, müssen Eltern künftig die Steuer-ID ihrer Kinder angeben.
Um Steuerbetrügern im grenzüberschreitenden Warenverkehr auf die Schliche zu kommen, müssen Finanzämter europaweit Daten austauschen. Aber das System ist veraltet.
Internationale Konzerne nutzen unverschämte Steuertricks. Jetzt kämpfen die Regierungen dagegen – doch ein Kölner Gericht bremst sie. Falls nötig, muss der Bundestag ein Gesetz beschließen.
Durch die Weitergabe von Steuerdaten wollen Staaten verhindern, dass Firmen ihre Gewinne ins Ausland verlagern. Doch die Praxis verstößt gegen das Steuergeheimnis.
Der Bundesrechnungshof stellte einmal fest, dass nicht alle ausländischen Versicherer in Deutschland ordentlich Steuern zahlen. Mittlerweile können die Behörden das besser überwachen.
Die Zahlen zum Bierkonsum werden bekanntgegeben, Moody’s veröffentlicht die Einschätzung für Griechenland und der frühere Porsche-Vorstandsvorsitzende Wendelin Wiedeking steht vor Gericht.
Um Steuerausfälle und Betrug im Bereich der Umsatzsteuer in Europa zu vermeiden, ist eine gute IT essentiell. Der deutsche Teil dafür ist veraltet. Und das Problem seit vielen Jahren schon bekannt.
Die Einnahmen aus der Versicherungssteuer stehen dem Bund zu. Er muss sich auch darum kümmern, dass sie erhoben werden. Alleine schafft er das aber auch noch Jahren immer noch nicht. Wieso nur?
In Zeiten von Minizinsen kaufen manche Anleger gerne höher verzinsliche ausländische Anleihen. Bei manchen dieser Anleihen fällt jedoch ausländische Quellensteuer an.
Bald wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch einbehalten. Ein Widerspruch für Mittelständler ist schwierig.
In 140.000 Fällen haben Behörden und Gerichtsvollzieher im vergangenen Jahr nach Konten einzelner Bürger gefragt. Ist das maßlos? Nein.
Deutschlands Behörden in den vergangenen 15 Monaten private Konten so oft durchleuchtet wie nie zuvor. Besonders häufig ließen neben Finanzämtern Gerichtsvollzieher prüfen, wer über welche Konten oder Wertpapierdepots verfüge.
Nur keine Illusionen: Die Kirchensteuer ist auch bei Kapitalerträgen fällig. Und gegen die bisherige Vergesslichkeit vieler Steuerzahler schreitet nun der Fiskus ein.
Von einer Abschaffung der Selbstanzeige wären auch viele Fälle betroffen, von denen bislang nie groß die Rede war. Zum Beispiel beim Kindergeld: Wer das Ende der Ausbildung verschweigt, begeht Steuerhinterziehung.
Künftig soll auch die Kirchensteuer von den Banken automatisch eingezogen werden. Dafür müssen die Sparer den Instituten offenbaren, welcher Kirche oder Religionsgemeinschaft sie angehören. Doch sie können sich wehren.
Die EU-Finanzverwaltungen vernetzen sich. Das Zauberwort heißt automatischer Datenaustausch. Zuletzt bekannte sich dazu die Gruppe der zwanzig großen Industrie- und Schwellenländer. Doch es dauert, bis die Papierberge ausgewertet sind.
Das Bundesfinanzministerium bekommt Zugriff auf die Anfang April enthüllten „Offshore-Leaks“-Daten. Die Analyse der Unterlagen soll international koordiniert werden.
Rund 500 Millionen Euro Steueraufkommen bundesweit erwartet der rheinland-pfälzische Finanzminister durch die Daten auf der erworbenen CD. Es könnte der bisher wertvollste Datenträger dieser Art sein.
Kriminelle, die systematisch Umsatzsteuer hinterziehen, machen dies nun auch beim Handel mit Rechten und mit Strom.
Den deutschen Finanzbehörden ist abermals eine Steuer-CD mit Angaben über deutsche Kunden einer Liechtensteiner Bank angeboten worden. Ob die Behörden die Daten kaufen, ist noch offen.
Nordrhein-Westfalen hat die Schweizer Daten über mutmaßliche Steuerhinterzieher gekauft. Der Informant soll für die CD 2,5 Millionen Euro gefordert haben. Baden-Württemberg will hingegen die ihm angebotene Daten-CD nicht kaufen.