FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Steuerskandal :
Entlastet dieses Urteil die Cum-Ex-Berater?

Von
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Hendrik Wieduwilt
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Das Urteil des Finanzgerichts Köln könnte „Leitcharakter“ haben. (Archivbild)
Das Urteil des Finanzgerichts Köln könnte „Leitcharakter“ haben. (Archivbild)EPA

Das Finanzgericht Köln begründet sein Urteil im „Cum-Ex“-Skandal – und könnte damit einen Wegweiser für künftige Entscheidungen gesetzt haben. Für die Beteiligten an den umstrittenen Transaktionen könnte das sogar eine gute Nachricht sein.

Nach fast einem halben Jahr hat das Finanzgericht Köln am Mittwoch die schriftlichen Urteilsgründe zu seinem „Cum-Ex“-Urteil vom 19. Juli 2019 veröffentlicht. In der Klage des amerikanischen Fonds KK Law Firm Retirement Plan Trust hatten die Richter des 2. Senats entschieden, dass die Kapitalertragsteuer dem Aktienkäufer nicht mehrfach erstattet werden dürfe. Rund 27 Millionen Euro verlangte der Fonds vom deutschen Fiskus zurück. Das sei „denknotwendig“ ausgeschlossen, heißt es. Der berühmteste Verdächtige im Zusammenhang mit den Aktiengeschäften geht dennoch davon aus, dass die Argumentation gut für die Cum-Ex-Profiteure ist.

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