Es geht um unser Geld : Wann kann der Bund endlich ohne Bayern?

Die Einnahmen aus der Versicherungssteuer stehen dem Bund zu. Er muss sich auch darum kümmern, dass sie erhoben werden. Alleine schafft er das aber auch noch Jahren immer noch nicht. Wieso nur?
Mit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2009 wurde das Kompetenzwirrwarr zwischen Bund und Ländern etwas entflochten und systematisch zugeordnet. Ein Beispiel dafür ist die Versicherungssteuer: Während die Einnahmen von jährlich 11 Milliarden Euro seit jeher dem Bund zustehen, muss sich der Bund seit dem Jahr 2009 auch um die entsprechende Verwaltung kümmern. Zuständig ist seit dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn-Beuel.





