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Freistellungsaufträge :
Anleger müssen sich vor automatischer Besteuerung hüten

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Welches Kreditinstitut auch immer: Alle Freistellungsaufträge müssen nun eine Steuer-ID haben.
Welches Kreditinstitut auch immer: Alle Freistellungsaufträge müssen nun eine Steuer-ID haben.Wonge Bergmann

Alte Freistellungsaufträge bleiben nur dann gültig, wenn sie mit der Steuer-ID des Anlegers versehen sind. Ansonsten werden die Kapitalerträge automatisch besteuert.

Zum Jahreswechsel ändert sich einiges. Dies gilt nicht nur für die neugefassten Vorsätze, die so manches Leben auf den Kopf stellen sollen. Im neuen Jahr werden auch einige Dinge teurer. Zudem gibt es neue Bestimmungen, die ebenfalls Geld kosten, falls sie einfach ignoriert werden. Dazu zählt zweifelsohne die Regelung, dass von diesem Jahr an die Freistellungsaufträge für Kapitalerträge nur noch dann gelten, wenn dem Kreditinstitut die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Anlegers vorliegt. Andernfalls wird die Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

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