FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Reformen für den Rundfunk :
Es ist Zeit für ein neues Kartellrecht

Von
Oliver Schenk
,
Christiane Schenderlein
Lesezeit:
Das Bundeskartellamt in Bonn.
Das Bundeskartellamt in Bonn.dpa

Für die Reform der Öffentlich-Rechtlichen und die Aufstellung des Privatfunks ist es geboten, das Kartellrecht im Blick zu halten. Die beste Kooperation nützt nichts, wenn sie kartellrechtlich nicht zulässig ist. Ein Gastbeitrag.

Nicht erst seit den Ereignissen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg besteht beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein hoher Reformdruck. Er ergibt sich auch aus den rasanten Veränderungen im Medienmarkt mit erheblichen Konzentrationstendenzen zugunsten großer Anbieter aus den USA und China, die eine gezielte digitale Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig machen. Kooperationen der Öffentlich-Rechtlichen stellen einen wesentlichen Pfeiler dieses Reformprozesses dar. Aufgrund der föderalen Grundstruktur der ARD sind Kooperationen notwendig, um die Erfüllung des regionalen Funktionsauftrags durch die Landesrundfunkanstalten auch unter den Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Effizienz sicherzustellen.

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