
Kita-Qualitätsgesetz : Schöner Name, fraglicher Erfolg
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Wie ist hier der Betreuungsschlüssel: Ein Mädchen spielt in einer Kita in Baden-Württemberg mit bunten Bechern und Bauklötzen Bild: dpa
Den bekannten Mängeln in der Kinderbetreuung begegnet die Bundesregierung mit einem wohlklingenden Gesetz. Ob das sein Ziel erreicht, bleibt abzuwarten.
In der Kinderbetreuung stehen Rechtsanspruch und blumige Beteuerungen, wie wichtig Kinder seien, einer ganz anderen Wirklichkeit gegenüber: Wartelisten, die immer voll sind; Betreuungsschlüssel, die über das kindliche Wohl hinaus ausgereizt werden; schlecht bezahlte Erzieherinnen, die am Limit arbeiten.
Die Mängelliste ist sattsam bekannt, und jede Bundesregierung versucht, mit neuerdings wohlklingenden Gesetzen gegenzusteuern – nach dem „Gute-Kita-Gesetz“ der großen Koalition versucht es die Ampel nun mit einem „Kita-Qualitätsgesetz“. Aber der Erfolg darf wieder einmal bezweifelt werden.
Finanzieller Bedarf größer
Zum einen ist fraglich, ob vier Milliarden Euro, die in den kommenden zwei Jahren in die Kitas gesteckt werden sollen, ausreichen. Elternvertreter gehen von einem Bedarf von 15 Milliarden Euro jährlich aus. Die Bertelsmann-Stiftung hat berechnet, dass allein 13,8 Milliarden Euro pro Jahr notwendig wären, um alle Kitas personell angemessen auszustatten.
Hinzu kommt, dass die Länder einen Teil der Bundesmittel dafür einsetzen können, Beitragsfreiheit zu finanzieren. Der Qualität und Kapazität der Kitas hilft das nicht weiter. Ein nach Einkommen gestaffelter Beitrag wäre den Eltern viel eher zuzumuten als lange Wartezeiten oder schlechte Ausstattung. Gibt der Bund den Ländern Geld, könnte er den Beitrag zur Bedingung machen. Aber Bund und Länder konnten sich nicht einigen.