Streit um Entschädigungen :
Deutschland reicht Klage gegen Italien ein

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Diese Aufnahme von deutschen Fallschirmjägern soll im April 1944 in der Nähe des italienischen Cassino entstanden sein.
Diese Aufnahme von deutschen Fallschirmjägern soll im April 1944 in der Nähe des italienischen Cassino entstanden sein.picture-alliance / United Archives/TopFoto

Im Streit um die individuelle Entschädigung italienischer NS-Opfer wirft die Bundesrepublik Italien vor, mehrere neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben – trotz eines Urteils des Internationalen Gerichtshofs.

Deutschland hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg in Italien Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Rom eingereicht. Die Bundesrepublik werfe Italien vor, trotz eines Urteils des IGH aus dem Jahr 2012 mehrere neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben, teilte der Gerichtshof am Freitag mit.

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hatte vor zehn Jahren nach einem langen Rechtsstreit geurteilt, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Es untermauerte damit den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, nach dem die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind.

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Die Bundesregierung argumentiert, dass die Entschädigungsfrage nach dem Krieg im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen gelöst worden sei. Sie hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile mit dem Völkerrecht vereinbar sind, die Deutschland zur Zahlung von Entschädigungen verpflichteten. Die Urteile bezogen sich auf Taten, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in Italien begangen wurden.

Die Urteile des IGH sind bindend. Allerdings stehen dem UN-Gericht keine Instrumente zur Verfügung, um eine Umsetzung seiner Urteile durchzusetzen.

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