Verhandlung in Münster : Worum es beim Rechtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz geht

Der Verfassungsschutz behandelt die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die Partei wehrt sich dagegen. Nun beginnt das Berufungsverfahren, dessen Ausgang weitreichende Folgen haben könnte.
Darf der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen? Darüber verhandelt an diesem Dienstag das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen in Münster – und die Antwort könnte weitreichende Folgen für die Partei haben. Es handelt sich um ein Berufungsverfahren; 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits entschieden, dass die Einstufung rechtmäßig sei. Die AfD hatte sich dagegen gewehrt. Das Münsteraner Urteil soll nun Klarheit bringen. Möglicherweise wird auch noch der Mittwoch als Verhandlungstag gebraucht.


