Vor wenigen Tagen hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Erklärung des Landes zum Corona-Hot-Spot beanstandet. Diese Feststellung ist seit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes Voraussetzung für über einen Basisschutz hinausgehende Schutzmaßnahmen, wie eine Maskenpflicht in stark frequentierten Innenräumen. Der Beschluss unterstreicht die strikten Voraussetzungen für eine derartige Feststellung, die Anlass für Kritik waren. Von der Hot-Spot-Regelung haben deshalb 14 von 16 Bundesländern von vornherein keinen Gebrauch gemacht. Die Erklärung Hamburgs zum Hot Spot hatte indes vor dem Verwaltungsgericht Bestand. Welches Recht wird künftig die Pandemiebekämpfung prägen?