Gerichtsentscheid :
Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gekippt

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Eine aufblasbare Werbepuppe steht am Eingang zu einer Corona-Teststation in Hamburg.
Eine aufblasbare Werbepuppe steht am Eingang zu einer Corona-Teststation in Hamburg.dpa

In Mecklenburg-Vorpommern hat ein Gericht die noch bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen teilweise gekippt. Hamburg wird ab Mai die Sieben-Tage-Inzidenz nur noch einmal pro Woche mitteilen.

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat am Freitag die Corona-Hotspot-Regelung für Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Das Gericht gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt. Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben.

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