Brief :
Leserbriefe vom 10. September 2021

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Ein Bahnreisender sitzt am Donnerstag in der Eingangshalle des Hauptbahnhofs Hannover.
Ein Bahnreisender sitzt am Donnerstag in der Eingangshalle des Hauptbahnhofs Hannover.dpa

Bahn-Tarifstreit +++ Grundrecht auf Streik +++ TV-Triell +++ Laschet lacht

Streben nach Macht und Einfluss

Zu „Woran es im Bahn-Tarifstreit hakt“ und anderen Berichten zum GDL-Streik (F.A.Z. vom 3. September): Für mich ist unfassbar, dass Herr Weselsky offen bekennt, sein Ziel sei nicht die Verbesserung der Gehalts- und Ruhestandsbedingungen, sondern mehr Einfluss im Konzern. So behauptet er, die GDL „erkenne das Tarifeinheitsgesetz an“, es sei nun mal da, aber es sei vom Konzern unverschämt, seine Gewerkschaft auf Zugführer, Begleiter und Reisegastronomie zu beschränken. Da ist der echte Grund. Dann sollen er und seine Gewerkschaft das tun, was alle Wettbewerber im Markt tun: um neue Mitglieder werben – aber keinesfalls dadurch, dass illegitime Streiks die Gesellschaft und die Wirtschaft tagelang weitgehend lahmlegen! Genau das ist kein Grund zum Streiken, das hätten die Gerichte der GDL nicht erlauben dürfen.
Die wenigen Begründungen der beiden Frankfurter Urteile verstehe ich einfach nicht. Die Bahn wendet heuer erstmals das Tarifeinheitsgesetz an, es ist geltendes Recht, das aber Weselsky entgegen seinen Behauptungen eben schlicht nicht möchte – verständlich, aber dagegen zu streiken ist eben nicht legal. Wieso darf er explizit dagegen streiken, dass die Bahn gültige Gesetze anwendet, und sein Bestreben nach mehr Macht und Einfluss auf dem Rücken der Wirtschaft und der Bevölkerung skrupellos austoben? Sollte es doch zulässig sein, durch Machtausübung, also Streik, um die Mitglieder anderer Gewerkschaften oder noch nicht organisierte Mitarbeiter zu werben? Denn das scheinen diese Richter einfach so hinzunehmen, sie scheinen nicht begriffen zu haben, dass Justitias Augenbinde „unparteiisch“ und nicht „blind, nicht sehend“ bedeuten soll. Es stimmt einfach nicht, die Bahn verbiete der GDL, andere Mitglieder anzuwerben. Sie darf das natürlich, nur eben nicht mit solchen illegalen Mitteln. Friedrich-Karl Bruhns, München

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