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Anschlag auf Weihnachtsmarkt : Berliner Justiz observierte Amri von März bis September

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Der Tunesier Anis Amri ist 24 Jahre alt, 178 cm groß und 75 kg schwer. Er spricht gebrochenes Deutsch, hat schwarze Haare, braune Augen, Hautveränderungen am Hals und der linken Nasenwurzel. Zur Tatzeit trug er nach BKA-Angaben dunkle Kleidung, helle Schuhe und einen weißen Schal. Bild: dpa

Der per Fahndungsaufruf gesuchte Anis Amri wurde wegen möglicher Anschlagspläne monatelang von der Berliner Polizei beobachtet. Der Verdacht habe sich aber nicht bestätigt, erklärte die Generalbundesanwaltschaft. Für Hinweise auf Amri ist eine Belohnung von bis zu 100.000 Euro ausgesetzt.

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          Die Berliner Justiz hat den zur Fahndung ausgeschriebenen Tunesier Anis Amri von März bis September observieren lassen. Bei den Ermittlungen sei es um Informationen gegangen, wonach Amri einen Einbruch plane, um sich dabei Mittel für den Kauf automatischer Waffen zu beschaffen – „möglicherweise, um damit später mit noch zu gewinnenden Mittätern einen Anschlag zu begehen“, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch. Der Verdacht habe sich aber nicht erhärtet.

          Das Bundeskriminalamt sucht nach dem Lastwagen-Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz jetzt öffentlich nach Amri. Der Mann ist demnach 1,78 Meter groß, wiegt circa 75 Kilogramm, hat schwarze Haare und braune Augen. Amri könnte gewalttätig und bewaffnet sein, warnt das Bundeskriminalamt in seinem Fahndungsaufruf. Für Hinweise, die zur Ergreifung des Verdächtigen führen, hat das BKA eine Belohnung von bis zu 100.000 Euro ausgesetzt.

          Hinweise an das BKA können unter der Telefonnummer 0800-0130110  (gebührenfrei) oder an jede andere Polizeidienststelle gegeben werden. Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt  werden.

          Amri war drei Tage in Abschiebehaft in Ravensburg

          Nach Auskunft des baden-württembergischen Justizministeriums war Anis Amri im August drei Tage in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg inhaftiert. Es lag kein strafrechtlicher Haftbefehl vor, aber eine Anordnung, die „Haft zur Sicherung der Abschiebung“ vorzunehmen. Am Samstag, dem 30. Juli, war Amri von einer Polizeistreife in Friedrichshafen aufgegriffen worden, der Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Ravensburg ordnete dann die Sicherungshaft an, befristet bis zum 1. August 2016.

          Am Montag, dem 1. August, so ein Sprecher des Justizministeriums, habe dann die Ausländerbehörde im nordrhein-westfälischen Kleve um 16.59 Uhr die Entlassung Amris angeordnet, weil eine Abschiebung mangels der erforderlichen Papiere nicht möglich gewesen sei. Um 18 Uhr habe Amri dann die JVA Ravensburg verlassen.

          Mit diesem Fahndungsaufruf suchen die Behörden in ganz Europa nach dem verdächtigen Tunesier Anis Amri
          Mit diesem Fahndungsaufruf suchen die Behörden in ganz Europa nach dem verdächtigen Tunesier Anis Amri : Bild: AFP

          Anders als bei einem strafrechtlichen Haftbefehl ist bei einer Inhaftierung zur Sicherung der Abschiebung keine richterliche Aufhebung des Haftbefehls erforderlich, es reicht die Entscheidung der Verwaltungsbehörde. „Ein Anstaltsleiter hat in einem solchen Fall keinen Ermessensspielraum. Wir können bestätigen, dass es eine Inhaftierung zur Sicherung der Abschiebung in diesem Fall gab“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums FAZ.NET.

          Tunesische Anti-Terror-Ermittler haben unterdessen Amris Familie befragt. Die Befragung sei von Beamten einer Anti-Terror-Einheit vorgenommen worden, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus Sicherheitskreisen in Tunesien.

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