
Drittes Geschlecht : Was bedeutet die Entscheidung des Verfassungsgerichts?

Künftig wird es ein drittes Geschlecht im Geburtenregister geben. Wie kam es zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts – und wie geht es jetzt weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass künftig ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eingetragen werden kann. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. (Az. 1 BvR 2019/16)





