Arbeitsrecht :
VW muss mutmaßlichen Islamisten weiter beschäftigen

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VW-Produktion in Emden
VW-Produktion in Emdendpa

Einem VW-Mitarbeiter wurde nach einer versuchten Ausreise nach Syrien der Pass entzogen. Der Konzern darf den mutmaßlichen Dschihadisten aber nicht entlassen, urteilte ein Arbeitsgericht.

Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten beim Autobauer Volkswagen für unwirksam erklärt. Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten am Montag die Richter in Hannover.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist möglich.

Dem Mann war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien der Pass entzogen worden. VW hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad anschließen wolle.

„Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet“, hieß es zur Begründung. „Rein außerdienstliche Umstände können die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses weder fristlos noch fristgemäß rechtfertigen“, so die Richter.

Reuters

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