Braunkohletagebau : RWE wird Hambacher Forst nicht einzäunen

Der Hambacher Forst sei bis zur Klärung der Klage des BUND ein öffentlicher Wald. RWE hofft nun, die Umweltschützer würden ihre Energie gegen die „widerrechtliche Besetzung“ richten.
Der Energiekonzern RWE wird den Hambacher Forst nach dem vorläufigen Rodungsverbot durch das Oberverwaltungsgericht Münster nicht einzäunen. Da keine Rodung möglich sei, „handelt es sich nach unserer Auffassung beim Hambacher Forst um einen Wald, der öffentlich zugänglich sein muss“, sagte ein Sprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Eine Einfriedung ist somit nicht zulässig.“





