Gesetz gegen Missbrauch :
Ermittler dürfen mit gefälschten Kinderpornos Tauschbörsen unterwandern

Von
Helene Bubrowski, Berlin
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Ermittler bekommen im Kampf gegen Kindesmissbrauch neue Möglichkeiten. (Symbolbild)
Ermittler bekommen im Kampf gegen Kindesmissbrauch neue Möglichkeiten. (Symbolbild)Picture-Alliance

Der Bundestag gibt Ermittlern im Kampf gegen Kinderpornographie mehr Rechte. Künftig wird bereits der Versuch unter Strafe gestellt, sexuelle Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen.

Ermittler bekommen beim Kampf gegen Kindesmissbrauch deutlich mehr Möglichkeiten. Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das den Versuch unter Strafe stellt, sexuelle Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen; selbst dann, wenn hinter dem vermeintlichen Kind ein Ermittler steckt. Außerdem sollen sich verdeckte Ermittler künftig mit künstlich erzeugten Videos von sexuellem Kindesmissbrauch in Internetforen einschleichen dürfen. Hintergrund der Reform ist, dass für den Zugang zu solchen Portalen oft verlangt wird, selbst Bilder und Videos hochzuladen. Wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen, ist es künftig erlaubt, solche Videos am Computer herzustellen und mit Zustimmung eines Gerichts zu veröffentlichen.

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