In Karlsruhe : AfD verliert Klagen auf Vorsitz in Bundestagsausschüssen

Die AfD scheitert im Streit um die Ausschussvorsitze im Bundestag jetzt auch in Karlsruhe. Die proportionale Verteilung der Sitze in Ausschüssen gelte nicht für deren Vorsitzende, befand das Gericht.
Schon oft hat die AfD versucht, parlamentarische Posten gerichtlich durchzusetzen – bislang immer vergeblich. Auch am Mittwoch scheiterte sie in Karlsruhe. Dort stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Fraktion keinen Anspruch auf den Vorsitz eines Bundestagsausschusses hat. Weder kann sie verlangen, dass einer ihrer Abgeordneten zum Vorsitzenden gewählt wird, noch, dass ein Gewählter sein Amt behält. Die Abwahl Stephan Brandners vom Vorsitz des Rechtsausschusses hat die AfD nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt; sie war verfassungsgemäß.
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