FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);In Karlsruhe :
AfD verliert Klagen auf Vorsitz in Bundestagsausschüssen

Lesezeit:
In Karlsruhe: Brandner (vorne) neben seinem Parteikollegen Kay-Uwe Ziegler
In Karlsruhe: Brandner (vorne) neben seinem Parteikollegen Kay-Uwe Zieglerdpa

Die AfD scheitert im Streit um die Ausschussvorsitze im Bundestag jetzt auch in Karlsruhe. Die proportionale Verteilung der Sitze in Ausschüssen gelte nicht für deren Vorsitzende, befand das Gericht.

Schon oft hat die AfD versucht, parlamentarische Posten gerichtlich durchzusetzen – bislang immer vergeblich. Auch am Mittwoch scheiterte sie in Karlsruhe. Dort stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Fraktion keinen Anspruch auf den Vorsitz eines Bundestagsausschusses hat. Weder kann sie verlangen, dass einer ihrer Abgeordneten zum Vorsitzenden gewählt wird, noch, dass ein Gewählter sein Amt behält. Die Abwahl Stephan Brandners vom Vorsitz des Rechtsausschusses hat die AfD nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt; sie war verfassungsgemäß.

FAZ+

Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €

Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €

  • Mit einem Klick online kündbar

Das Beste von FAZ+

Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Senior Spezialist*in für Cybersicherheit (w/m/d) im IT-Sicherheitsbetrieb
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Versuchstechniker/innen (m/w/d) für das Feldversuchswesen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zum Stellenmarkt