Alle drei Anträge unzulässig :
Bundesverfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Flüchtlingspolitik ab

Lesezeit:
Grund der Klage: Flüchtlinge an der deutschen Grenze im Jahr 2015
Grund der Klage: Flüchtlinge an der deutschen Grenze im Jahr 2015dpa

Die AfD wollte mit ihren Klagen die Bundesregierung nachträglich für ihre Flüchtlingspolitik im Jahr 2015 verurteilen. Die Karlsruher Richter haben der Partei jedoch die Grenzen ihrer Möglichkeiten aufgezeigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten verletzt worden wäre, hieß es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvE 1/18). Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, dass Flüchtlinge 2015 nicht abgewiesen worden waren.

Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und „objektives Recht“ zu wahren. Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten und dienten nicht „der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns“.

F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen

F.A.Z. bei Google bevorzugen

Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt habe – die AfD saß damals allerdings selbst noch nicht im Bundestag. Außerdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien. Damit erfüllten die Anträge nicht Anforderungen eines Organstreitverfahrens, hieß es in dem Beschluss.

Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Bauingenieure / Statiker (m/w/d)
LGA Landesgewerbeanstalt Bayern
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Werkmeister (m/w/d)
Technische Hochschule Ingolstadt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Verkehrsplaner*in (m/w/d)
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Baukontrolleur (m/w/d)
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Zum Stellenmarkt