Leserbriefe : 9. Dezember 2025

Gastbeitrag von Bundeskanzler Friedrich Merz +++ Rentenreform +++ Münchner Hochschule für Philosophie +++ Bürgerräte +++ Was Berater tun sollten +++ Sieger im Übernahmekampf
So demontiert man das Völkerrecht
Zu dem Beitrag unseres Bundeskanzlers „Eine Frage der Souveränität“ (F.A.Z. vom 4. Dezember): Die politische Begründung, warum wir Europäer die „immobilisierten“ Vermögenswerte Russlands für ein Reparationsdarlehen nutzen wollen, kann ich wohl nachvollziehen; nicht aber die lautstark vorgetragene Behauptung, dass dies mit dem Weg, den die EU-Kommission vorgeschlagen hat, „in völliger (sic!) Übereinstimmung mit dem Völkerrecht“ geschieht. Es ist schon falsch, zu sagen, dass ursprünglich beschlossen wurde, die Vermögenswerte Russlands blieben eingefroren, bis Russland die Ukraine entschädigt. Nein, die Maßnahme erfolgte seinerzeit, damit die vor allem in Belgien liegenden Vermögenswerte Russlands nicht zur Finanzierung des Krieges in Europa verwendet werden. Das halte ich für eine legitime Begründung europäischer Sicherungsinteressen. Obwohl sich an den äußeren Umständen nichts verändert hat, sollen die Vermögenswerte jetzt als Sicherheit für ein Darlehen dienen, die die europäischen Staaten an die Ukraine vergeben – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein nicht an der Bankbeziehung (Russland/ Euroclear) beteiligter Dritter (die EU), dem keinerlei materielle Rechte an diesen Vermögenswerten zusteht, greift in staatliches (russisches) Vermögen ein und lässt diese Vermögenswerte als Sicherheit für ein Darlehen dienen, dass der Dritte einem Vierten (Ukraine) vergibt – und das mit der vagen Behauptung, Russland schulde am Ende des Krieges der Ukraine ja sowieso eine große Reparation für den Angriffskrieg. Ich kann mir gar kein Beispiel für noch eklatanteres illegales staatliches Handeln vorstellen! Dieses Handeln versucht man durch Gesetze abzusichern, die bewirken sollen, dass Russland auch zukünftig keine Zugriffe mehr auf Vermögen der handelnden Staaten bekommen soll. Wenn die Maßnahme doch rechtlich einwandfrei sind – wozu dann diese Absicherung?
Die Darstellung des Bundeskanzlers gipfelt dann darin, dass er behauptet, „wir rühren russische Forderungen nicht an“. Da muss ich fast lachen: Wenn das Geld weg ist, kann Russland seine Forderungen gegenüber Euroclear nicht mehr durchsetzen.
In der Haut Belgiens möchte ich nicht stecken: Da kann man Gesetze machen, um Belgien zu schützen, wie man will: Russland wird einen Entschädigungsanspruch gegen die maßgeblichen Akteure bekommen, und der wird dann mit gleichen Mitteln durchgesetzt: Beschlagnahme Europäischer staatlicher (und vielleicht halbstaatlicher?) Vermögenswerte in russlandfreundlichen Staaten. So demontiert man das Völkerrecht!
Politisch werden mit solchen Maßnahmen ein dauerhafter Friede und eine Versöhnung mit Russland, wie weit diese Hoffnungen auch immer in der Ferne liegen mögen, für immer unmöglich gemacht. Möchte der Bundeskanzler mit diesem Vermächtnis leben?
Eberhard Dach, Bad Homburg





