Leserbriefe vom 27. Juni 2020

Fraktur +++ Nord Stream 2 +++ Greser und Lenz +++ Online-Lehre +++ Bertelsmann-Studie zu Müttern und Einkommen +++ Warenhausschließungen bei Karstadt Kaufhof
Die Regeln der Haplologie
Da die F.A.Z. sich oft schon als vorsichtige Hüterin von Sprachregeln des Deutschen erwiesen hat, dürfte in diesem Zusammenhang auch eine mögliche Bagatelle nicht uninteressant sein. In der Ausgabe vom 13. Juni findet sich in der „Fraktur“ mit dem Titel „Latent“ der Satz „Weil für eine solche Äußerung derzeit sehr viele Äußererinnen und Äußerer in Frage kämen und wir Ihnen, unseren Leserinnen und Lesern, die Sache nicht unnötig schwermachen wollen, . . .“. Nun sind Sprachschöpfungen erlaubt, sollten sich aber an gewisse allgemeine Ausspracheregeln halten, hier an die der „Haplologie“ (haplologischer Silbenschwund zur Vermeidung von Stottern, von agr. haplóos – einfach), der eine „einmalige Aussprache (Verschmelzung) einer Lautgruppe bei zwei gleichen oder ähnlichen Silben“ vorsieht, zum Beispiel Idolatrie (statt idolo-latria), Stipendium (statt stipi-pendium), Analyst (statt Analys-ist). Um zu unserem Beispiel zu kommen: Zauberin (statt Zauberer-in), Förderin (statt Förderer-in), Zauderin (statt Zauderer-in, das heißt hier also doch eher: Äußerin statt Äußerer-in). Überraschend bleibt, dass gerade die Bezeichnung Haplologie sich nicht in „Haplogie“ verwandelte, sich also in die Beispiele für „Wegweiser“ einreiht, die den Weg selbst nicht gehen, den sie weisen.
Mit dem Begriff sei nicht die „Haplographie“ (Einfachschreibung) verwechselt, also „Schiffahrt“, das heute (!) wieder zu „Schifffahrt“ geworden ist. Nach wie vor endet aber ein Satz „Die Firma heißt Müller und Co..“ nicht mit zwei Punkten, sondern nur mit einem. (J. B. Hofmann – H. Rubenbauer: Wörterbuch der grammatischen und metrischen Terminologie, Heidelberg 1950, S. 35 und 26, sub verbo). Karlheinz Mai, Eberbach am Neckar





