Frauen in Parlamenten : Frankreich macht es vor

Auch in Frankreich hat schon mal ein Gericht ein Paritätsgesetz gekippt. Trotzdem liegt der Frauenanteil in der Nationalversammlung heute bei 40 Prozent. Wie ist das gelungen?
In Frankreich weckt der Thüringer Richterspruch Erinnerungen an die eigenen Schwierigkeiten, den Frauenanteil in der Politik zu erhöhen. Bereits 1982 kippte das oberste Verfassungsgericht, der Conseil Constitutionnel, ein Gesetz über eine verpflichtende Frauenquote von 25 Prozent bei den Kommunalwahlen. Die „Weisen“ des französischen Verfassungsrates argumentierten damals ähnlich wie die Thüringer Verfassungsrichter, dass das Gesetz gegen die von der Verfassung garantierte Freiheit der Wahl verstoße. 1997 verpflichtete sich die Regierung eine Verfassungsreform anzustrengen, um die Parität im Grundgesetz zu verankern. Am 8. Juli 1999 wurde Artikel 1 der französischen Verfassung ergänzt. Er lautet seither: „Das Gesetz fördert den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu den Wahlmandaten und auf Wahl beruhenden Ämtern sowie zu den Führungspositionen im beruflichen und sozialen Bereich.“





