Urteile im NSU-Prozess : Lebenslange Haft für Beate Zschäpe
Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wird als Mittäterin wegen zehnfachen Mordes verurteilt. Ihre Verteidigung will Revision einlegen. Die Urteile gegen die Mitangeklagten fallen milder aus – einer wird sogar aus der U-Haft entlassen.
Der im NSU-Prozess verurteilte André E. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Am Ende der Urteilsbegründung hob das Oberlandesgericht München am Mittwoch den Haftbefehl gegen den zuvor zu lediglich zweieinhalb Jahren Haft verurteilten Neonazi auf. Zur Begründung hieß es, die Untersuchungshaft sei nicht mehr verhältnismäßig. Eine Gruppe anwesender Rechtsextremer reagierte mit Applaus und Jubel auf die Entscheidung des Gerichts. Zuvor war der 38 Jahre alte E. zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden – allerdings nicht, wie von der Bundesanwaltschaft gefordert, wegen Beihilfe zum Mord, sondern wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Er soll dem NSU bei der Tarnung geholfen haben.





