Bundesverfassungsgericht : Regierung muss nicht vorab über Waffenexporte informieren

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bundesregierung muss das Parlament etwa über den möglichen Export von Kampfpanzern nach Saudi-Arabien erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens informieren.
Die Bundesregierung kann weiterhin im Geheimen über Waffenexporte entscheiden und muss erst nach einer entsprechenden Genehmigung den Bundestag informieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Es gab damit einer Klage der drei Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul nur teilweise recht. Diese hatten gefordert, bereits vor einer Entscheidung über geplante Rüstungsgeschäfte Auskünfte zu erhalten.





