Bundesverfassungsgericht :
Regierung muss nicht vorab über Waffenexporte informieren

Lesezeit:
Der deutsche Kampfpanzer „Leopard 2“ ist auch in Saudi-Arabien begehrt
Der deutsche Kampfpanzer „Leopard 2“ ist auch in Saudi-Arabien begehrtdpa

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bundesregierung muss das Parlament etwa über den möglichen Export von Kampfpanzern nach Saudi-Arabien erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens informieren.

Die Bundesregierung kann weiterhin im Geheimen über Waffenexporte entscheiden und muss erst nach einer entsprechenden Genehmigung den Bundestag informieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Es gab damit einer Klage der drei Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul nur teilweise recht. Diese hatten gefordert, bereits vor einer Entscheidung über geplante Rüstungsgeschäfte Auskünfte zu erhalten.

FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.
Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Leitung Jugendhilfe (m/w/d)
IFAS Institut für angewandte Sozialfragen gGmbH
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt