Kirch-Prozess :
Bundesgerichtshof prüft Freisprüche von Ackermann & Co.

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Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann (vorne) und der Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen (hinten, 2.v.r.), aufgenommen am 19.04.2016 in München (Bayern) im Verhandlungssaal im Landgericht.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann (vorne) und der Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen (hinten, 2.v.r.), aufgenommen am 19.04.2016 in München (Bayern) im Verhandlungssaal im Landgericht.dpa

Der Bundesgerichtshof muss sich im Oktober mit den Freisprüchen für frühere Deutsche-Bank-Vorstände beschäftigen. Sie sollen vor Gericht gelogen haben.

Der 14. Dezember 2012 war ein schwarzer Freitag für die Deutsche Bank. Damals verurteilte ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts München das Bankhaus zur Zahlung von Schadenersatz an die Erben des Medienunternehmers Leo Kirch.

Fast sieben Jahre später beschäftigt das, was prominente Zeugen damals in München ausgesagt haben, nun den 1. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH). Dort werden vom 22. Oktober an die Freisprüche für die einstigen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen geprüft. In der Revision der Staatsanwaltschaft, über die zunächst der „Spiegel“ berichtete, geht es abermals um den Vorwurf des versuchten Betrugs und der Falschaussage.

Ursprünglich war ein ranghohes Quintett ab 2015 vor dem Landgericht angeklagt, das im Kirch-Prozess gezielt gelogen haben soll, um die Milliardenklagen des längst verstorbenen Medienunternehmers abzuwenden. Das Landgericht sprach die Angeklagten, darunter auch den früheren Aufsichtsratschef Clemens Börsig und den einstigen Personal- und Rechtsvorstand Tessen von Heydebreck, im Jahr 2016 frei.

In ihren beiden Fällen sind die Freisprüche rechtskräftig, weil die Strafverfolger ihre Anträge zurücknahmen. Die Ankläger hatten die Beweisführung der Strafkammer als lückenhaft und widersprüchlich kritisiert. Sollte der BGH die Freisprüche aufheben, wird das Verfahren nach München zurückverwiesen. Und Breuer, Ackermann und Fitschen müssten abermals auf der Anklagebank des Landgerichts Platz nehmen.

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