Bundessozialgericht : Arzt haftet für fehlerhaft gekühlte Impfstoffe

Die Lagerung von Impfstoff in seiner Praxis liegt in der Verantwortung eines Arztes. Das hat das Bundessozialgericht jüngst entschieden und damit abermals die Kontrollpflichten von Medizinern betont.
Ärzte müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) für fehlerhaft gekühlte Impfstoffe in ihrer Arztpraxis haften und dürfen die Kosten für Ersatzimpfstoff nicht den Krankenkassen aufbürden. Zur Begründung hieß es in der nun veröffentlichten Entscheidung, der für den Impfstoff verwendete Spezialkühlschrank stehe in der Verfügungsmacht der Arztpraxis und damit in der Verantwortung des Arztes. Es liege in seiner freien unternehmerischen Entscheidung, in welchem Umfang er Vorkehrungen gegen einen Ausfall des Kühlschranks trifft, etwa mit technischen Kontrollen oder mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung, erklärten die Bundesrichter aus Kassel.





