FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Wissenschaft in Gefahr :
Was das Promotionsrecht für Fachhochschulen bedeutet

Von
Christian Hattenhauer
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Wenn der Doktorvater den Hut nimmt, hat das für Doktoranden oft auch private Folgen.
Wenn der Doktorvater den Hut nimmt, hat das für Doktoranden oft auch private Folgen.dpa

Die Stärkung der Fachhochschulen schwächt die Universitäten. Das zeigt das Beispiel des doctor iuris, dem ältesten Doktorgrad. Ein Gastbeitrag.

Der juristische ist der älteste Doktorgrad. Die Dozenten der seit Ende des 11. Jahrhunderts bestehenden Rechtsschule von Bologna nannten sich doctores, „Lehrer“. Ursprünglich durfte sich jeder Rechtslehrer so nennen. Zur Sicherung der Lehrqualität ordnete der Papst Anfang des 13. Jahrhunderts für die Aufnahme in den Bologneser Lehrkörper das collegium doctorum, eine Doktorprüfung, an. Sie vermittelte keinen akademischen Grad, sondern eine Lehrbefugnis, die auf Bologna beschränkte licentia docendi. 1291 verlieh Papst Nikolaus IV. dann den geprüften Bologneser Studenten die Befugnis, über Bologna hinaus überall zu lehren. Insbesondere bestimmte er, dass der Absolvent sogar dann als Doktor anzusehen sei, wenn er nicht unterrichten wolle: „Doctor“ war zum akademischen Grad geworden.

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