Ausbeutung in Bordellen : „Thai-Prozess“-Revision gescheitert

Der BGH hat den Bestand des Urteils des Hanauer Landgerichts festgestellt, das fünf Angeklagte wegen Menschenhandels teilweise zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt hatte.
Das Urteil des Hanauer Landgerichts im „Thai-Prozess“ um Menschenhandel und Ausbeutung in Bordellen hat im Wesentlichen Bestand. Bei seiner Entscheidung über Revisionsanträge hat der Bundesgerichtshof die von den Hanauer Richtern festgestellten Tatsachen bestätigt, wie das Landgericht am Donnerstag mitgeteilt hat. In dieser Hinsicht wurden die Revisionsanträge der Verteidiger als unbegründet zurückgewiesen. Damit wird das Urteil des Landgerichts rechtskräftig, was die begangenen Taten angeht. Dennoch wird für die beiden Hauptangeklagten eine neue Verhandlung vor dem Hanauer Landgericht nötig, in der abermals über die Strafe zu entscheiden ist. Der Bundesgerichtshof hat beanstandet, es seien Fälle von Steuerhinterziehung einbezogen worden, obwohl diese schon verjährt gewesen seien.





