FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Rechtsterrorismus :
Fall Lübcke: Revision nach Waffen-Urteil

Lesezeit:

Der Mann, der dem Rechtsextremisten Stephan Ernst die Waffe für den Mord an Walter Lübcke verkauft haben soll, war freigesprochen worden. Dagegen wehrt sich nun die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft.

Paderborn/Kassel ⋅ Gegen einen Freispruch im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Revision eingelegt. Das Landgericht Paderborn hatte Ende Januar einen damals 66 Jahre alten Mann vom Verdacht der fahrlässigen Tö­tung freigesprochen. Die Anklage hatte dem Mann aus Borgentreich in Ostwestfalen vorgeworfen, er habe dem Rechtsextremisten und späteren Mörder Lübckes, Stephan Ernst, die Tatwaffe verkauft. Laut den Paderborner Richtern stammten aber alle Hinweise, dass Ernst die Tatwaffe samt Munition 2019 von dem angeklagten Ostwestfalen illegal erworben haben soll, von Ernst selbst. Dieser sei als Zeuge nicht glaubwürdig.

FAZ+

Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €

Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €

  • Mit einem Klick online kündbar

Das Beste von FAZ+

Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Rektorin / Rektor (m/w/d)
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Senior Network Engineer
Universität Hamburg
Zum Stellenmarkt