Kirchenstrafrecht :
Schlanker Fuß

Daniel Deckers
Ein Kommentar von Daniel Deckers
Lesezeit:
Die Kirchturmspitze des Osnabrücker Doms
Die Kirchturmspitze des Osnabrücker Domsdpa

Das kirchliche Strafrecht hält elementaren Anforderungen an rechtsstaatliche Verfahren nicht stand. Doch auch hierzulande macht sich die Justiz einen schlanken Fuß, blickt man auf den Fall Tebartz-van Elst.

Die Aufforderung des Papstes, alle Kinderschänder in Soutane möchten sich bekehren, sich der staatlichen Justiz stellen und sich auf die göttliche Gerechtigkeit vorbereiten, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Wie viele Kirchenleute die Furcht vor der göttlichen Gerechtigkeit oder auch die Angst vor staatlicher Strafverfolgung jemals davon abgehalten haben, zum Täter zu werden, weiß Gott allein.

Gewiss ist nur, dass es die kirchliche Gerechtigkeit – oder das, was als solche ausgegeben wurde – nicht war. Daran wird sich so bald nichts ändern. Das kirchliche Strafrecht hält elementaren Anforderungen an rechtsstaatliche Verfahren nicht stand, zudem sind versierte Kirchenjuristen in den meisten Ländern der Welt nachgerade Exoten.

F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen

F.A.Z. bei Google bevorzugen

Angesichts einer (Un-)Kultur der Straflosigkeit, in deren Schatten Missbrauch jeder Art gedeihen konnte, den Staat in der Pflicht zu sehen, ist im Grund grotesk – zumal es in vielen Regionen der Welt in Sachen Rechtsstaat nicht besser aussieht als in der Kirche. Selbst hierzulande macht sich die Justiz – siehe auch den Fall Tebartz-van Elst – bis heute bisweilen einen schlanken Fuß.

Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Kanzlerin / Kanzler (m/w/d)
Technische Universität Chemnitz
Zum Stellenmarkt